KI-generiertes Bild von wirklich.ai: gemalte Europaflagge im Wind über einem Feld gelber Blumen
Das Kapitel als Video.

Länge 1:29 – direkt hier abspielen.

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Alle Kernpflichten im Detail.

Absätze 1, 2 und 4 – im Wortlaut der Verordnung.

Artikel 50 im Gesetzestext →
Bußgeldrahmen3 %

des Jahresumsatzes – oder bis zu 15 Millionen Euro. Für kleinere Unternehmen gilt der niedrigere Wert.

Die Umsetzung übernimmt wirklich.ai.

Medien erfassen, prüfen und kennzeichnen – mit Nachweis und kostenlosem Konto.

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Die offiziellen EU-Symbole.KurzformKI-generiertKI-bearbeitet
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Dieser Beitrag gibt den Verordnungstext und benannte Quellen wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.

Angaben zur Rechtslage, zu deren Auslegung sowie zu Funktionen, Oberflächen und Schnittstellen fremder Systeme geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Beides kann sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr; eine Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Inhalte, der beschriebenen Anleitungen oder der Code-Beispiele ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Genannte Produkt- und Firmennamen gehören ihren jeweiligen Inhabern; eine Verbindung zu ihnen besteht nicht.

AI modified – EU-PiktogrammDieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

Testen Sie Ihr Wissen.

Seit dem 2. August 2026 müssen KI-erzeugte Bilder, Videos und Tonaufnahmen erkennbar sein – für alle, die sie veröffentlichen. Sechs Aussagen, die man überall hört – was stimmt wirklich?

Testen Sie Ihr WissenFrage 1 von 6

„Für kleine Unternehmen gilt die Kennzeichnungspflicht nicht.“

„Jeder Text, bei dem KI geholfen hat, muss gekennzeichnet werden.“

„Die Kennzeichnungspflicht gilt schon heute.“

„Ein Hinweis im Impressum reicht als Kennzeichnung.“

„Für künstlerische Werke gibt es Erleichterungen.“

„Die Pflicht gilt nur auf der eigenen Website.“

Vertiefung im Handbuch – oder kurz prüfen: zum KI-Check.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja – sie greift ab dem ersten öffentlich gezeigten KI-Medium, unabhängig von der Firmengröße. Erleichterungen gibt es nur beim Bußgeld: Für kleinere Unternehmen gilt der niedrigere Rahmen.Zum Artikel-50-Kapitel →

Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?

Nein. Die sichtbare Pflicht zielt auf realistisch wirkende Bilder, Videos und Stimmen – nicht auf jeden Absatz mit KI-Hilfe. Maschinenlesbar ausgewiesen werden KI-Inhalte aber grundsätzlich.Zur Abgrenzung →

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Nein – die Kennzeichnung gehört an das Medium selbst, dort, wo man es sieht. Eine eigene KI-Transparenzseite ist freiwillig und ersetzt sie nicht.Braucht es ein KI-Impressum? →

Reicht der KI-Schalter von Instagram & Co.?

Nicht immer: Plattform-Label verstecken sich in Menüs und überleben kein erneutes Teilen. Bewährt hat sich die Doppelstrategie – der Schalter der Plattform plus die eigene Kennzeichnung am Medium.KI-Kennzeichnung auf Social Media →

Was kostet ein Verstoß wirklich?

Der Rahmen: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für kleinere Unternehmen der niedrigere Wert. Wahrscheinlicher als das Behördenbußgeld ist die Abmahnung durch Wettbewerber.Was ein Verstoß kostet →

Müssen alte Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?

Ausdrücklich geregelt ist das nicht; vieles spricht gegen eine Rückwirkung für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 fertig waren. Wer Altes verändert oder erneut veröffentlicht, ist aber wieder in der Pflicht.Zur Checkliste →

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