Der EU AI Act,
verständlich erklärt.
Chatbots, KI-Bilder, Audio-Generatoren: Die EU verlangt, dass synthetische Inhalte eindeutig ausgewiesen werden. Hier steht in Klartext, was für Ihre Website gilt und wie Sie es einfach umsetzen.
Seit wann gilt das?
Seit dem 2. August 2026 gelten die offiziellen Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.
Für wen gilt das?
Für alle Unternehmen und Webseitenbetreiber, die KI-generierte Medien öffentlich einsetzen – vom Solopreneur bis zum Konzern.
Was verlangt das Gesetz?
KI-Inhalte müssen als solche erkennbar sein: maschinenlesbar ausgewiesen, bei realistischen Darstellungen auch sichtbar für Menschen.
Und wenn man es ignoriert?
Bußgelder – und der Vertrauensschaden, wenn Besucher KI-Inhalte selbst entdecken.
Nicht sicher, ob Sie betroffen sind?Zum KI-Check →
Wo die EU gerade steht.
Die Verordnung greift stufenweise: Seit Februar 2025 gelten erste Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Im August 2025 folgten Regeln für Modellanbieter.
Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 – die Stufe, die praktisch jede Website betrifft. Im August 2027 folgen die vollen Pflichten für Hochrisiko-Systeme.
Und die Praxis? Eine Abmahnwelle blieb bisher aus, doch Kanzleien und Berater positionieren sich bereits. Verschärfungen sind kurzfristig nicht zu erwarten – die EU hat zuletzt eher vereinfacht und verschoben, an den Transparenzpflichten aber nicht gerüttelt.
Was Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt.
Von den Transparenzpflichten betreffen drei AbsätzeWebsite-Betreiber – jeder mit einem Beispiel.
KI-Systeme, die mit Menschen sprechen – etwa Chatbots – müssen sich als KI zu erkennen geben. Sobald ein Chatbot oder Sprachassistent mit Ihren Besuchern spricht, muss beim ersten Kontakt klar sein, dass keine Person antwortet. Ein Hinweis direkt im Chat genügt – er darf nur nicht fehlen.
KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet sein. Diese Ebene richtet sich an Software: Plattformen, Browser und Crawler sollen KI-Inhalte automatisch erkennen – über Markierungen im Code oder in den Metadaten. Menschen sehen davon nichts, Maschinen alles.
Realistisch wirkende KI-Bilder, -Videos und -Stimmen müssen sichtbar offengelegt werden. Sichtbar heißt: am Medium selbst, beim ersten Blick – nicht im Impressum. Die Pflicht zielt auf Inhalte, die man für echte Aufnahmen halten könnte; eine erkennbare Illustration braucht kein Warnschild.
Nicht jeder KI-Inhalt ist dabei ein Deepfake: Der Begriff meint Inhalte, die wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen merklich ähneln und für echt gehalten werden könnten. Übliche Bildbearbeitung bleibt frei – heikel wird es erst, wenn die Bearbeitung die Aussage verändert, etwa bei einem ausgetauschten Gesicht.
Was jetzt für alle wichtig ist.
Die Pflichten kennen Sie jetzt – bleibt die Umsetzung. Klären Sie zuerst, ob Sie überhaupt gemeint sind. Dann sichten Sie Ihre Medien, prüfen den Chatbot, setzen die Kennzeichnungdorthin, wo man sie sieht – und halten fest, was Sie getan haben.
Genauso wichtig ist, was nicht verlangt wird: kein pauschales Kennzeichnen von allem, aller Voraussicht nach kein Nachrüsten alter Inhalte, keine Zertifizierung – und auch kein KI-Beauftragter. Die Pflicht ist enger gefasst, als sie oft verkauft wird.
Die ChecklisteIn zehn Minuten wissen, was für Sie gilt.Auch als Video (1:29)Bußgelder & Kontrolle
Ein Verstoß gegen Artikel 50 kann bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes kosten – mit Deckel für kleinere Unternehmen. Kontrolliert wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur. In der Praxis wahrscheinlicher: die kostenpflichtige Abmahnung durch Wettbewerber.
Was Website-Betreiber jetzt tun müssen
Technisch heißt Kennzeichnen zweierlei: eine Markierung im Code oder in den Metadaten, die Maschinen lesen – und bei realistischen Inhalten ein Hinweis am Medium selbst, den Menschen sehen. Beides gehört ins CMS an das Medium, nicht als Satz in die Seite. Wie das konkret aussieht, zeigt das Grundlagen-Kapitel – danach folgt Ihr System.
Und weil jedes System seine eigenen Wege hat, haben wir uns die Umsetzung einzeln angeschaut – von den populärsten CMS wie Webflow oder WordPress bis zu E-Commerce wie Shopify und statischen Sites. Jede Anleitung führt zum fertigen Einbau in genau Ihrem Setup.
WebflowWordPressSanityAstroFramerLovableNext.js, Nuxt, Hugo & Co.Domain eintragen und Medienbestand prüfen. wirklich.ai zeigt Ihnen ohne Anmeldung sofort, was zu tun ist.
Mit dem Start bestätigen Sie Ihre Prüfberechtigung.Wir speichern 7 Tage lang Adressen und Kennzahlen.
Zeichen & Technik
Für die sichtbare Kennzeichnung stellt die EU-Kommission drei offizielle Symbole bereit – für KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte. Sie sind frei verwendbar, und der Verhaltenskodex nennt klare Regeln, wo sie stehen sollen.
Die offiziellen EU-Icons für KI-InhalteWelches Symbol wann gilt – und wo es stehen soll.Auch als Video (0:59)Hinter den sichtbaren Zeichen liegt die technische Ebene: Herkunftsdaten wie C2PA, die in den Dateien selbst stecken – und Wasserzeichen, mit denen KI-Anbieter ihre Inhalte markieren. Zwei Kapitel ordnen ein, was davon heute schon trägt.
C2PA und Content Credentials: Was in Ihren Bildern wirklich stehtWoran erkennt man KI-Inhalte?Unser eigenes Zeichen geht einen Schritt weiter: Das Transparenz-Signet zeigt nicht nur, dass gekennzeichnet wird – es verweist auf ein öffentliches Prüfprotokoll. Wer draufklickt, sieht, was geprüft wurde.
Das wirklich.ai Transparenz-SignetDas freiwillige Versprechen mit öffentlichem Prüfprotokoll.Organisation & Pflichten
Artikel 50 verlangt keine Dokumentation – aber Artikel 99 belohnt sie: Wer sein Vorgehen belegen kann, senkt im Ernstfall das Bußgeld. Genau das leistet ein KI-Inventar.
Was die EU KI-Verordnung über Dokumentation sagt – und was nichtWas ins KI-Inventar gehört – und warum es sich auszahlt.Zwei Dinge verlangt die Verordnung ausdrücklich nicht: keinen KI-Beauftragten – und kein KI-Impressum, denn die Kennzeichnung gehört an den Inhalt selbst. Beides kann trotzdem sinnvoll sein: eine klare Zuständigkeit im Haus und eine freiwillige Transparenzseite.
Braucht es einen KI-Beauftragten?Braucht es ab jetzt ein KI-Impressum?Was dagegen wirklich verlangt wird: KI-Kompetenz. Artikel 4 gilt seit Februar 2025 und betrifft alle, die im Unternehmen KI einsetzen. Verlangt ist kein Zertifikat und keine externe Schulung, sondern ein der Rolle angemessenes Maß an Kompetenz – eine interne Unterweisung reicht. Entscheidend ist die Dokumentation: Wer wurde wann wozu unterwiesen. Denn geht etwas schief, fragt die Aufsicht genau danach.
KI-Kompetenz im Team (Art. 4)Was eine Unterweisung braucht und wie Sie sie festhalten.Zum Schluss: Dürfen KI-Firmen mit Ihren Inhalten trainieren? In der EU ja – außer, Sie widersprechen maschinenlesbar. Ein solcher Opt-out schützt Ihr geistiges Eigentum: Er verhindert, dass Crawler Ihre Texte, Bilder oder Daten ungefragt abgreifen, um damit fremde Modelle zu füttern – ohne dass Sie die Kontrolle über Ihre Inhalte verlieren. Transparenz ist kein bürokratisches Übel, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil: Offenlegung schützt das Vertrauen in Ihre Marke. Und falls Sie komplett ohne KI arbeiten, gilt: Sie haben zwar keine Kennzeichnungspflichten, können den bewussten Verzicht auf synthetische Medien aber als Qualitätssiegel für menschliche Arbeit nutzen.
Wer darf mit Ihren Inhalten KI trainieren?Warum KI-Kennzeichnung richtig und wichtig istOhne KI arbeiten – und es belegen könnenIhr Fahrplan für die Praxis: Nehmen Sie sich die Themen Schritt für Schritt vor. Dieser Guide begleitet Sie von den rechtlichen Grundlagen bis zur konkreten Einbindung im CMS. Wer sofort wissen möchte, wo die eigene Website steht, nutzt unseren automatischen Website-Check. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, stehen sämtliche Gesetzestexte und Referenzen im Quellenverzeichnis bereit.
Nützliche Links zur KI-VerordnungAlle Quellen des Handbuchs, nach Thema geordnet.Domain eintragen und Medienbestand prüfen. wirklich.ai zeigt Ihnen ohne Anmeldung sofort, was zu tun ist.
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Länge 1:29 – direkt hier abspielen.
Absätze 1, 2 und 4 – im Wortlaut der Verordnung.
Artikel 50 im Gesetzestext →des Jahresumsatzes – oder bis zu 15 Millionen Euro. Für kleinere Unternehmen gilt der niedrigere Wert.
Medien erfassen, prüfen und kennzeichnen – mit Nachweis und kostenlosem Konto.
Kostenlos startenVerwandeln Sie Pflicht in Vertrauen. Das Signet zeigt Ihren Besuchern auf einen Blick, ob Sie KI einsetzen.
Mehr erfahren →Dieser Beitrag gibt den Verordnungstext und benannte Quellen wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.
Angaben zur Rechtslage, zu deren Auslegung sowie zu Funktionen, Oberflächen und Schnittstellen fremder Systeme geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Beides kann sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr; eine Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Inhalte, der beschriebenen Anleitungen oder der Code-Beispiele ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Genannte Produkt- und Firmennamen gehören ihren jeweiligen Inhabern; eine Verbindung zu ihnen besteht nicht.
Testen Sie Ihr Wissen.
Seit dem 2. August 2026 müssen KI-erzeugte Bilder, Videos und Tonaufnahmen erkennbar sein – für alle, die sie veröffentlichen. Sechs Aussagen, die man überall hört – was stimmt wirklich?
„Für kleine Unternehmen gilt die Kennzeichnungspflicht nicht.“
Sie gilt ab dem ersten veröffentlichten KI-Medium – unabhängig von der Firmengröße.Art. 50
„Jeder Text, bei dem KI geholfen hat, muss gekennzeichnet werden.“
Es geht um realistische Bilder, Videos und Tonaufnahmen – nicht um jeden Absatz mit KI-Hilfe.Art. 50 Abs. 4
„Die Kennzeichnungspflicht gilt schon heute.“
Seit dem 2. August 2026. Verschoben wurden nur Teile der Hochrisiko-Regeln.Art. 113
„Ein Hinweis im Impressum reicht als Kennzeichnung.“
Die Kennzeichnung gehört an das Medium selbst – dort, wo man es sieht, nicht auf eine Unterseite.Art. 50 Abs. 4
„Für künstlerische Werke gibt es Erleichterungen.“
Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt ein zurückhaltender Hinweis.Art. 50 Abs. 4
„Die Pflicht gilt nur auf der eigenen Website.“
Sie hängt am Veröffentlichen, nicht am Ort – auch Social-Media-Posts zählen dazu.Art. 50
Vertiefung im Handbuch – oder kurz prüfen: zum KI-Check.
FAQ
Ihre Frage ist nicht dabei? Der KI-Check ermittelt in zwei Minuten, was konkret für Ihre Website gilt. Alternativ erklären unsere kurzen Videos in der Mediathek alle Details.
Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja – sie greift ab dem ersten öffentlich gezeigten KI-Medium, unabhängig von der Firmengröße. Erleichterungen gibt es nur beim Bußgeld: Für kleinere Unternehmen gilt der niedrigere Rahmen.Zum Artikel-50-Kapitel →
Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?
Nein. Die sichtbare Pflicht zielt auf realistisch wirkende Bilder, Videos und Stimmen – nicht auf jeden Absatz mit KI-Hilfe. Maschinenlesbar ausgewiesen werden KI-Inhalte aber grundsätzlich.Zur Abgrenzung →
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Nein – die Kennzeichnung gehört an das Medium selbst, dort, wo man es sieht. Eine eigene KI-Transparenzseite ist freiwillig und ersetzt sie nicht.Braucht es ein KI-Impressum? →
Reicht der KI-Schalter von Instagram & Co.?
Nicht immer: Plattform-Label verstecken sich in Menüs und überleben kein erneutes Teilen. Bewährt hat sich die Doppelstrategie – der Schalter der Plattform plus die eigene Kennzeichnung am Medium.KI-Kennzeichnung auf Social Media →
Was kostet ein Verstoß wirklich?
Der Rahmen: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für kleinere Unternehmen der niedrigere Wert. Wahrscheinlicher als das Behördenbußgeld ist die Abmahnung durch Wettbewerber.Was ein Verstoß kostet →
Müssen alte Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?
Ausdrücklich geregelt ist das nicht; vieles spricht gegen eine Rückwirkung für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 fertig waren. Wer Altes verändert oder erneut veröffentlicht, ist aber wieder in der Pflicht.Zur Checkliste →
Zeigen Sie Haltung.
Verwandeln Sie Pflicht in Vertrauen. Das Signet zeigt Ihren Besuchern
auf einen Blick, ob Sie KI einsetzen.


Social Media
Die Plattformen haben eigene KI-Label – aber die ersetzen die gesetzliche Pflicht nicht immer: Sie verstecken sich in Menüs, verschwinden bei Redesigns und überleben kein erneutes Teilen. Bewährt hat sich deshalb die Doppelstrategie: der Schalter der Plattform plus die eigene Kennzeichnung am Medium.
Und weil jedes Netzwerk seine eigenen Schalter hat, haben wir uns die Kanäle einzeln angeschaut – von Instagram bis LinkedIn, jeweils mit dem Weg, der dort wirklich trägt.