KI-Kompetenz nach Artikel 4: Was Ihr Team wissen muss – und wie Sie es nachweisen

Artikel 4 ist der kürzeste Pflichten-Artikel der KI-Verordnung – und der mit der größten Reichweite: Er gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Nicht erst ab einer bestimmten Größe, nicht nur für Hochrisiko-Systeme. Wer mit ChatGPT Texte entwirft oder mit Midjourney Bilder erzeugt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.
Was verlangt wird
Anbieter und Betreiber müssen „nach besten Kräften” sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Ausreichend heißt: passend zur Rolle. Wer nur gelegentlich Texte umformulieren lässt, braucht weniger als die Person, die KI-Bilder für Kampagnen freigibt.
Drei Dinge sollte jede Person kennen, die im Unternehmen mit KI arbeitet:
- Grenzen des Werkzeugs: KI-Ausgaben können falsch, veraltet oder erfunden sein – Ergebnisse werden geprüft, nicht ungesehen durchgereicht.
- Umgang mit Daten: Was darf in einen Prompt und was nicht – Stichwort personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse (siehe auch die AVV-Frage zur Auftragsverarbeitung im KI-Inventar).
- Die eigenen Pflichten: Wann eine Kennzeichnung nötig ist und wer im Haus entscheidet – also genau das, was dieses Handbuch behandelt.
Wie eine Unterweisung praktisch aussieht
Es braucht keinen externen Kursanbieter und kein Zertifikat. Eine dokumentierte interne Unterweisung genügt – zum Beispiel so:
Mit allen, die KI-Werkzeuge nutzen – eingesetzte Systeme durchgehen, die drei Punkte oben besprechen, Zuständigkeiten klären.
Eine Seite reicht: erlaubte Werkzeuge, was nicht in Prompts gehört, wer freigibt.
Datum, Teilnehmende, behandelte Inhalte. Formlos ist in Ordnung – auffindbar muss es sein.
Neue Teammitglieder nehmen Sie beim Onboarding mit; bei neuen Werkzeugen oder geänderten Regeln wird nachgezogen. Die EU-Kommission sammelt in ihren Living Guidelines Beispiele, wie Unternehmen das abgestuft umsetzen – von der Kurzeinweisung bis zum Schulungsprogramm.
Warum die Dokumentation zählt
Artikel 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Er wirkt indirekt: Geht etwas schief – etwa eine fehlende Kennzeichnung nach Artikel 50 der KI-Verordnung – prüft die Aufsicht auch, ob das Unternehmen sein Personal angemessen befähigt hat. Eine datierte Unterweisung ist dann der Unterschied zwischen „Versehen mit Vorkehrung” und „Organisationsversagen”.
In wirklich.ai ist das eingebaut, inklusive der drei Schritte oben: Die App erzeugt aus Ihrem KI-Inventar eine fertige KI-Nutzungsrichtlinie (der Leitfaden aus Schritt 2, zum Anpassen) und verschickt sie per Mail an Ihr Team. Jede Person bestätigt die Kenntnisnahme mit einem Klick, ohne Konto, und die App hält Zeitpunkt und Richtlinien-Fassung je Person fest (der Nachweis aus Schritt 3). Wer stattdessen im Teamtermin unterweist, hakt die Aufgabe „Nutzerkreis unterweisen” (Art. 4 · KI-Kompetenz) am System ab, mit dokumentiertem Datum. Beides fließt in den Prüfbericht und das manipulationsgeschützte Prüfprotokoll ein und ist damit Teil Ihres Nachweises.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz aus Artikel 4?
Für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – unabhängig von Größe und Branche. Wer im Unternehmen ChatGPT, Midjourney oder ähnliche Werkzeuge einsetzt, ist Betreiber und muss für ausreichende KI-Kompetenz des Personals sorgen. Die Regel gilt seit dem 2. Februar 2025.
Reicht eine interne Unterweisung oder braucht es eine zertifizierte Schulung?
Eine interne Unterweisung reicht. Die Verordnung schreibt weder Form noch Anbieter noch Zertifikate vor – verlangt ist ein der Rolle angemessenes Maß an Kompetenz. Wichtig ist, dass die Maßnahme dokumentiert ist: Wer wurde wann wozu unterwiesen.
Was passiert, wenn wir keine KI-Kompetenz-Maßnahmen nachweisen können?
Artikel 4 hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Fehlende Kompetenz wird aber relevant, sobald etwas schiefgeht – etwa bei einer fehlenden Kennzeichnung: Dann fragt die Aufsicht, ob das Unternehmen sein Personal angemessen befähigt hat. Eine dokumentierte Unterweisung ist dann Ihr Beleg.
Wie hält wirklich.ai die Unterweisung fest?
Auf zwei Wegen. Der dokumentierte: Die App erzeugt aus Ihrem KI-Inventar eine Nutzungsrichtlinie und schickt sie per Mail an Ihr Team. Jede Person bestätigt mit einem Klick, ganz ohne Konto, und festgehalten werden Zeitpunkt und Richtlinien-Fassung je Person. Der formlose: Wer anders unterwiesen hat (Teamtermin, Leitfaden), hakt die Aufgabe „Nutzerkreis unterweisen“ am System ab. Beides fließt mit Datum in Prüfbericht und Prüfprotokoll ein.
Quellen
Dieser Beitrag gibt den Verordnungstext und benannte Quellen wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.
Angaben zur Rechtslage, zu deren Auslegung sowie zu Funktionen, Oberflächen und Schnittstellen fremder Systeme geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Beides kann sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr; eine Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Inhalte, der beschriebenen Anleitungen oder der Code-Beispiele ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Genannte Produkt- und Firmennamen gehören ihren jeweiligen Inhabern; eine Verbindung zu ihnen besteht nicht.