Das Problem
Niemand weiß, was auf der eigenen Website liegt
Die Lage
Der EU AI Act gilt bereits
Eine durchschnittliche Unternehmenswebsite hat Hunderte Bilder — aus Stockdatenbanken, aus alten Kampagnen, von Leuten, die längst nicht mehr da sind. Und seit zwei Jahren: aus KI-Generatoren. Welches Bild wann von wem eingebaut wurde, weiß in der Regel niemand mehr.
Genau dafür interessiert sich jetzt die EU-KI-Verordnung: Seit dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte für Besucher erkennbar gekennzeichnet sein — auch auf ganz normalen Unternehmenswebsites.
Betroffen ist nicht alles, nur Deepfakes und bestimmte veröffentlichte Texte — eine überschaubare Menge, die man aber erstmal finden muss. Von Hand heißt das: jedes einzelne Medium prüfen, und in vier Wochen ist der Stand wieder veraltet.
Lagebericht · EU-KI-VerordnungStand August 2026
- Februar 2025 Verbotene KI-Praktiken
- August 2025 Pflichten für KI-Modelle (GPAI)
- August 2026 Transparenzpflichten (Art. 50) gilt jetzt
- August 2027 Hochrisiko-KI-Systeme
- 01
Die Verantwortung liegt beim Betreiber
Nicht beim KI-Anbieter, nicht bei der Agentur — auch für Bilder, die vor Jahren jemand anderes hochgeladen hat.
- 02
Betroffen ist weniger, als man denkt
Deepfakes und bestimmte Texte — nicht jedes KI-Bild. Man muss sie nur im Bestand finden.
- 03
Bußgelder: real, aber nicht die Schlagzeilen
Was realistisch droht, ist deutlich kleiner als die 15 Mio. € aus dem Gesetzestext — steht im Handbuch.