EU AI Act: Kennzeichnungs-Check 2026

Müssen Ihre KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Prüfen Sie Ihren Medienbestand: In nur wenigen Schritten klären Sie die Kennzeichnungspflicht.

Frage 1

Haben Sie Inhalte, bei denen KI im Spiel war – beim Erzeugen oder beim Bearbeiten?

Gemeint ist jedes Bild, Video oder Audio, an dem ein KI-Werkzeug beteiligt war – ob beim Erzeugen aus Text-Prompts oder bei der nachträglichen Bearbeitung.

Grundlage: Artikel 50 Absatz 4

Was dieser Check nicht abdeckt: Er behandelt ausschließlich Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Die Verordnung regelt daneben verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-Systeme sowie Pflichten für Entwickler von KI-Modellen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die KI-Systeme selbst bauen oder anpassen, nicht solche, die KI-Medien auf ihrer Website oder auf Social Media veröffentlichen.

Häufige Fragen

Ersetzt dieser Check eine rechtliche Prüfung?

Nein. Er bildet den Prüfweg aus Artikel 50 Absatz 4 und Erwägungsgrund 134 nach und nennt zu jeder Frage die Grundlage. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Ihre Verantwortung. Was Ihnen die Arbeit auf der eigenen Website abnimmt, ist die wirklich.ai App: Sie durchsucht Ihre Website nach Medien, prüft Metadaten und Herkunftsangaben und schlägt Einstufungen vor. Danach kennzeichnen Sie betroffene Medien direkt im System und führen automatisch ein manipulationssicheres Prüfprotokoll.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Check läuft vollständig lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen, nichts gespeichert und keine Tracking-Cookies gesetzt.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch auf Social Media?

Ja. Artikel 50 Absatz 4 unterscheidet nicht zwischen der eigenen Website und externen Plattformen – die Pflicht hängt am veröffentlichten Inhalt. Wer als Unternehmen Inhalte auf Kanälen wie LinkedIn, Instagram, YouTube oder TikTok veröffentlicht, muss KI-Medien dort genauso kennzeichnen. Für die Umsetzung empfiehlt sich die Kombination aus den plattformeigenen KI-Labeln und einem klaren Hinweis im Beitragstext.

Deckt der Check die ganze KI-Verordnung ab?

Nein, nur die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Verbotene Praktiken, Hochrisiko-Anwendungen oder Entwicklerpflichten sind nicht Gegenstand dieses Checks. Wenn Sie ein eigenes KI-Modell entwickeln oder KI in kritischen Infrastrukturen einsetzen, bietet beispielsweise der Risk Navigator des TÜV passende Hilfestellung.

Gilt der Check auch für Texte?

Nein, dieser Check behandelt Bilder, Videos und Audio. Für Texte gilt innerhalb von Artikel 50 Absatz 4 eine gesonderte Regel: Die Pflicht greift dort nur bei Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse und entfällt, wenn ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und die Verantwortung dafür übernommen hat.

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