EU AI Act: Kennzeichnungs-Check 2026
Müssen Ihre KI-Inhalte gekennzeichnet werden?
Prüfen Sie Ihren Medienbestand: In nur wenigen Schritten klären Sie die Kennzeichnungspflicht.
Frage 1
Haben Sie Inhalte, bei denen KI im Spiel war – beim Erzeugen oder beim Bearbeiten?
Gemeint ist jedes Bild, Video oder Audio, an dem ein KI-Werkzeug beteiligt war – ob beim Erzeugen aus Text-Prompts oder bei der nachträglichen Bearbeitung.
Grundlage: Artikel 50 Absatz 4
Frage 2
Enthalten Ihre Inhalte eine Stimme, die von KI nachgebildet oder erzeugt wurde?
Gemeint sind Video- und Audio-Inhalte: eine geklonte Stimme, ein synthetischer Sprecher, eine nachvertonte Aussage. Bei reinen Bildern beantworten Sie diese Frage mit Nein.
Grundlage: Artikel 3 Nummer 60
Frage 3
Klingt diese Stimme so, dass Zuhörende sie für eine echte Aufnahme halten könnten?
Maßstab ist eine durchschnittliche Zuhörerin ohne Zusatzwissen. Eine erkennbar computergenerierte Ansagestimme fällt heraus – eine Stimme, die einer realen Person nachempfunden ist oder natürlich klingt, nicht.
Grundlage: Artikel 3 Nummer 60
Frage 4
Zeigen Ihre Inhalte Personen, Orte oder Ereignisse, die es wirklich geben könnte?
Nicht nur konkrete reale Personen: Auch eine erfundene Person oder ein erfundener Ort zählt, wenn sie so aussehen, als könnte es sie in der Realität geben. Abstrakte Grafiken, Muster oder Fantasiewesen fallen heraus.
Grundlage: Erwägungsgrund 134
Frage 5
Könnten Ihre Besucherinnen oder Follower diese Inhalte für echte Aufnahmen halten?
Maßstab ist eine durchschnittliche Betrachterin ohne Zusatzwissen. Eine offensichtliche Illustration, ein Comic oder ein Stil, der sofort als Grafik erkennbar ist, fällt heraus.
Grundlage: Erwägungsgrund 134
Frage 6
Ging es beim Bildmaterial nur um Retusche – oder wurde etwas Wesentliches verändert?
Nur Retusche meint Belichtung, Zurechtschneiden, Rauschentfernung oder kleine Korrekturen – alles, was Identität, Mimik und Kernaussage unberührt lässt. Ein ausgetauschtes Gesicht oder geänderte Hintergründe sind wesentlich. Die Tonspur ist hier nicht gemeint; nach ihr wurde bereits gefragt.
Grundlage: Erwägungsgrund 134
Frage 7
Erscheinen Ihre Inhalte in einem Kontext, der erkennbar Kunst, Satire oder Fiktion ist?
Etwa als Illustration in einem Roman, als Karikatur, Satire-Beitrag oder Filmplakat – der Kontext muss für das Publikum eindeutig sein. Typische Marketing-Inhalte, Corporate-Posts oder Produktwerbung fallen nicht darunter.
Grundlage: Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 3
Ergebnis: Keine Kennzeichnungspflicht
Ohne KI-Einsatz greift Artikel 50 Absatz 4 nicht.
Was jetzt zu tun ist
- Nichts zu tun – halten Sie aber intern fest, worauf Sie diese Einschätzung stützen.
- Vorsicht bei zugekauftem Material: Nicht alle Stockdatenbanken und Agenturen weisen KI-Material durchgängig aus. Nachfragen lohnt sich.
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Sie haben einen umfangreichen Medienbestand auf Ihrer Website? Die wirklich.ai App nimmt Ihnen die Arbeit für Ihre gesamte Domain ab – automatisch finden, einstufen, kennzeichnen und prüfungssicher protokollieren.
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Ergebnis: Keine Kennzeichnungspflicht
Die Pflicht setzt voraus, dass die Inhalte realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln. Abstrakte Motive oder reine Design-Elemente erfüllen das nicht.
Was jetzt zu tun ist
- Nichts zu tun.
- Grenzfälle beachten: Eine fotorealistische Person, die komplett synthetisch erzeugt wurde, ähnelt dennoch einer „Person, die es geben könnte“.
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Ergebnis: Keine Kennzeichnungspflicht
Was niemand für eine echte Aufnahme hält, kann auch nicht fälschlich für echt gehalten werden. Illustrationen, 3D-Artworks und Comics fallen in aller Regel hier heraus.
Was jetzt zu tun ist
- Nichts zu tun.
- Gilt für Website und Social Media: Maßgeblich ist der visuelle Eindruck beim Zielpublikum. Je fotorealistischer der Stil, desto strenger sollte geprüft werden.
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Ergebnis: Ausgenommen – übliche Bearbeitung
Erwägungsgrund 134 nimmt Bearbeitungen aus, die den Inhalt nicht wesentlich verändern und die Wahrhaftigkeit nicht verzerren.
Was jetzt zu tun ist
- Nichts zu tun.
- Grenzen kennen: Sobald die Bearbeitung den Inhalt oder die Aussage verdreht – etwa Personen austauschen oder Mimik verändern –, endet der Freipass der bloßen Retusche.
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Ergebnis: Abgeschwächte Pflicht
Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt sich die Pflicht darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, ohne die Darstellung des Werks zu beeinträchtigen.
Was jetzt zu tun ist
- Dezenter Hinweis genügt: Reichen Sie ihn in der Bildunterschrift, im Beitragstext auf Social Media oder im Abspann nach.
- Kein Freifahrtschein: Die Ausnahme hebt die Transparenzpflicht nicht auf, sie mildert nur ihre Darstellungsform.
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Ergebnis: Kennzeichnungspflicht
Ihre Inhalte erfüllen alle Merkmale, die Artikel 50 Absatz 4 für Deepfakes beschreibt: KI-erzeugt oder -verändert, mit Bezug zur Wirklichkeit und geeignet, für echte Aufnahmen gehalten zu werden.
Was jetzt zu tun ist
- Sichtbarer Hinweis direkt am Medium: Die Kennzeichnung gehört unmittelbar an Bild, Video oder Audio – nicht versteckt im Impressum und nicht nur in den Metadaten. Sie muss spätestens beim ersten Ansehen wahrnehmbar sein und darf nicht von Play-Buttons oder Overlays verdeckt werden.
- Auf Social Media: Nutzen Sie die plattformeigenen KI-Label und ergänzen Sie einen klaren Hinweis direkt im Beitragstext oder am Bild.
- Dokumentation: Halten Sie fest, wann und aus welchen Gründen Sie sich für die Kennzeichnung entschieden haben.
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Was dieser Check nicht abdeckt: Er behandelt ausschließlich Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Die Verordnung regelt daneben verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-Systeme sowie Pflichten für Entwickler von KI-Modellen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die KI-Systeme selbst bauen oder anpassen, nicht solche, die KI-Medien auf ihrer Website oder auf Social Media veröffentlichen.
Häufige Fragen
Ersetzt dieser Check eine rechtliche Prüfung?
Nein. Er bildet den Prüfweg aus Artikel 50 Absatz 4 und Erwägungsgrund 134 nach und nennt zu jeder Frage die Grundlage. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Ihre Verantwortung. Was Ihnen die Arbeit auf der eigenen Website abnimmt, ist die wirklich.ai App: Sie durchsucht Ihre Website nach Medien, prüft Metadaten und Herkunftsangaben und schlägt Einstufungen vor. Danach kennzeichnen Sie betroffene Medien direkt im System und führen automatisch ein manipulationssicheres Prüfprotokoll.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Check läuft vollständig lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen, nichts gespeichert und keine Tracking-Cookies gesetzt.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch auf Social Media?
Ja. Artikel 50 Absatz 4 unterscheidet nicht zwischen der eigenen Website und externen Plattformen – die Pflicht hängt am veröffentlichten Inhalt. Wer als Unternehmen Inhalte auf Kanälen wie LinkedIn, Instagram, YouTube oder TikTok veröffentlicht, muss KI-Medien dort genauso kennzeichnen. Für die Umsetzung empfiehlt sich die Kombination aus den plattformeigenen KI-Labeln und einem klaren Hinweis im Beitragstext.
Deckt der Check die ganze KI-Verordnung ab?
Nein, nur die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Verbotene Praktiken, Hochrisiko-Anwendungen oder Entwicklerpflichten sind nicht Gegenstand dieses Checks. Wenn Sie ein eigenes KI-Modell entwickeln oder KI in kritischen Infrastrukturen einsetzen, bietet beispielsweise der Risk Navigator des TÜV passende Hilfestellung.
Gilt der Check auch für Texte?
Nein, dieser Check behandelt Bilder, Videos und Audio. Für Texte gilt innerhalb von Artikel 50 Absatz 4 eine gesonderte Regel: Die Pflicht greift dort nur bei Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse und entfällt, wenn ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und die Verantwortung dafür übernommen hat.