EU AI Act

KI-Kennzeichnung auf Websites & im CMS: Die Grundlagen aus Artikel 50

Stand: 22. September 2026

Aufgeklappter Laptop auf hellem Grund, auf dem Bildschirm eine Website mit einem Foto von drei Menschen in einem Sonnenblumenfeld

Was die Verordnung verlangt

Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber offenzulegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Eine starre technische Form schreibt der Artikel nicht vor.

Artikel 50 Absatz 5 ist konkreter: Die Informationen werden den betreffenden natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt. Sie müssen den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Was der Verhaltenskodex ergänzt

Abschnitt 2 des Verhaltenskodex enthält detaillierte Platzierungsvorgaben, zu deren Umsetzung sich Unterzeichner verpflichten. Die Kommission fasst diese Kernpunkte wie folgt zusammen:

Zur Barrierefreiheit nennt die Kommission unter anderem: deutlich sichtbare Größe, einfache Sprache im Begleittext ohne Jargon und ohne andere Abkürzungen als „KI”, nach Möglichkeit Lesbarkeit durch assistive Technologien mittels Alt-Text oder ARIA-Labels.

Der Kodex ist freiwillig. Die Pflicht aus Artikel 50 ist es nicht.

Was ist ein Verhaltenskodex?

Kein Gesetz. Ein Code of Practice ist eine von der EU-Kommission begleitete Selbstverpflichtung: Wer unterzeichnet, sagt zu, die Vorgaben einzuhalten. Wer nicht unterzeichnet, muss es nicht.

Warum er trotzdem zählt: Der Kodex sagt konkret, wie eine Kennzeichnung aussehen soll – der Verordnungstext bleibt dazu allgemein. Wer sich daran hält, hat gute Argumente dafür, dass seine Umsetzung „klar und eindeutig" im Sinne von Absatz 5 ist.

Fünf technische Konsequenzen für die eigene Website

Daraus ergibt sich, unabhängig von der verwendeten Technologie:

1. Sichtbar, nicht nur in Metadaten. Die Anforderung „wahrnehmbar bei der ersten Aussetzung” ist mit einer reinen Metadatenlösung nicht erfüllt. Metadaten sind eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für den sichtbaren Hinweis.

2. Nicht überlagert. Play-Buttons, Verläufe, Lightbox-Steuerung und Consent-Banner sind an der Stelle des Hinweises problematisch.

3. Zugänglich ausgezeichnet. Ein Symbol als CSS-Hintergrundbild trägt keinen Alt-Text. Ein <img> mit sinnvollem alt oder ein Element mit aria-label erfüllt die Empfehlung.

4. Überlebt Weitergabe. Die Anforderung, dass das Symbol beim erneuten Teilen oder Herunterladen sichtbar bleibt, ist mit einem HTML-Overlay allein nicht zu erfüllen: Beim Rechtsklick-Download lädt der Besucher die nackte Bilddatei. Wer diese Anforderung vollständig erfüllen will, muss das Symbol in die Bilddatei einbrennen – eine Abwägung, die jeder Betreiber für sich treffen muss.

5. Wächst mit. Eine Lösung, die für jeden neuen Upload Handarbeit braucht, ist bei größeren Medienbeständen nicht nachhaltig. Das ist keine rechtliche, sondern eine praktische Anforderung, aber sie entscheidet, ob die Umsetzung im Alltag durchgehalten wird.

Drei Umsetzungsmuster

Auf Websites und in Content-Management-Systemen laufen die Möglichkeiten auf drei Muster hinaus:

Bildunterschrift. Ein Textelement unter dem Medium. Am einfachsten, am zugänglichsten, gestalterisch nicht überall möglich.

Overlay im Medien-Container. Ein Wrapper mit relativer Positionierung, darin ein absolut positioniertes Element. Passt sich ins Layout ein, muss aber pro Einbaustelle gesetzt werden.

Feld im Datenmodell. Ein Schalter am Datensatz, im Template an ein bedingt sichtbares Element gebunden. Der einzige Weg, der mit dem Bestand mitwächst – setzt aber voraus, dass die Medien überhaupt aus einem Datenmodell kommen.

Was vorher geklärt sein muss

Bevor irgendetwas eingebaut wird, muss feststehen, welche Assets betroffen sind. Die Pflicht greift nicht bei allen KI-Inhalten, sondern bei Deepfakes und bei bestimmten veröffentlichten Texten, siehe Was gekennzeichnet werden muss und Deepfake, KI-generiert, KI-bearbeitet.

Wer pauschal alles markiert, produziert Arbeit ohne Nutzen und entwertet die Kennzeichnung dort, wo sie zählt. Für eine erste Einordnung genügt der Kennzeichnungs-Check.

Welches System Sie einsetzen, ist jetzt auch eine Compliance-Frage

Womit eine Website gebaut wird, war bisher eine Frage von Gestaltung, Redaktionskomfort und Preis. Artikel 50 stellt ein Kriterium daneben: Kann das System sagen, welche Medien es enthält?

Denn die Kennzeichnung ist nichts, was man einmal erledigt – sie fällt bei jedem Upload wieder an. Bei zwanzig Bildern ist das gleichgültig. Bei einem Magazin, einem Shop oder einer Agentur mit mehreren hundert Medien und mehreren Redakteuren entscheidet es darüber, ob die Pflicht nebenherläuft oder zu einem eigenen Vorgang wird.

Systeme mit offener Schnittstelle – WordPress, Sanity, Webflow, Shopify – nennen ihren Bestand vollständig, ordnen ihn nach Collection, Beitragstyp oder Ordner und melden neue Uploads von selbst. Entscheidungen lassen sich dort für ganze Gruppen treffen statt Bild für Bild.

Ohne offene Schnittstelle geht es auch: Framer, Lovable und jedes statische Projekt werden über die ausgelieferte Website gelesen, gekennzeichnet wird im System selbst – von Hand oder, wo es einen KI-Chat gibt, per Prompt. Umständlicher ist es trotzdem: Neue Medien meldet dort niemand, und was einmal entschieden wurde, hält das System nicht fest.

Wie das für einzelne Baukästen und Frameworks konkret eingerichtet wird, zeigen die folgenden technischen Leitfäden.

Die grundlegenden Anforderungen an Transparenz gelten dabei universell. Während auf der eigenen Website direkte Eingriffe in Code und Templates möglich sind, gelten auf Social-Media-Kanälen plattformeigene Regeln und Oberflächen – dieses Thema behandelt ein eigenes Kapitel im Anschluss.

Die Anleitung für Ihr System

Jedes Kapitel steht für sich: was das System besonders macht, was vorher zu klären ist, die Fallstricke – und drei Wege von Handarbeit bis automatisiert.

Häufige Fragen

Reicht es, KI-Inhalte nur in den Metadaten zu kennzeichnen?

Nein. Artikel 50 Absatz 5 verlangt, dass die Information spätestens bei der ersten Betrachtung klar und eindeutig bereitsteht. Metadaten sieht niemand beim normalen Ansehen einer Website. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für einen sichtbaren Hinweis.

Genügt ein Hinweis im Impressum oder im Footer?

Nein. Der Hinweis gehört an den Inhalt, nicht auf die Seite. Wer nur im Footer schreibt, dass auf der Website KI zum Einsatz kommt, erfüllt die Anforderung nicht – beim einzelnen Bild ist dann nicht erkennbar, ob es gemeint ist.

Muss ich die offiziellen EU-Icons verwenden?

Nein, deren Verwendung ist freiwillig. Ein eigener Hinweis in Ihrem Design erfüllt die Pflicht ebenso. Freiwillig ist das Symbol – nicht die Kennzeichnung.

Bleibt die Kennzeichnung erhalten, wenn jemand das Bild herunterlädt?

Bei einem Hinweis in der Seite nicht: Wer das Bild per Rechtsklick speichert, erhält die nackte Datei. Der Verhaltenskodex wünscht sich, dass die Kennzeichnung das Teilen überlebt. Vollständig erfüllt das nur, wer das Symbol in die Bilddatei einbrennt – eine Abwägung, die jeder für sich treffen muss.

Gibt es einen Weg, der ohne Handarbeit bei jedem Upload auskommt?

Ja – ein Script, das die Kennzeichnung anhand einer zentral gepflegten Liste setzt. Genau so arbeitet die wirklich.ai App: unter 10 kB, asynchron, ohne Cookies. Neue Medien werden beim nächsten Abgleich automatisch erfasst.

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Verordnungstext und benannte Quellen wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.

Angaben zur Rechtslage, zu deren Auslegung sowie zu Funktionen, Oberflächen und Schnittstellen fremder Systeme geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Beides kann sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr; eine Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Inhalte, der beschriebenen Anleitungen oder der Code-Beispiele ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Genannte Produkt- und Firmennamen gehören ihren jeweiligen Inhabern; eine Verbindung zu ihnen besteht nicht.

AI modified – EU-PiktogrammDieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

Support kontaktieren

Ob Einbau, Einstufung oder Trainings-Signale: Schreiben Sie uns, wo es hakt. Wir sehen uns Ihre Website an und melden uns persönlich bei Ihnen.