EU AI Act

Wer die KI-Kennzeichnung kontrolliert: Bundesnetzagentur und Beschwerdestelle

Gemalte Darstellung: eine Person in heller Uniform mit EU-Abzeichen steht mit dem Rücken zum Betrachter in einem weiten Sonnenblumenfeld

Hohe Bußgelder stehen auf dem Papier. Das tatsächliche Risiko im Alltag hängt jedoch davon ab, wer Verstöße überhaupt aufdeckt und wie leicht eine Prüfung ausgelöst werden kann.

Die Bundesnetzagentur ist die deutsche KI-Aufsicht

Seit dem 29. Juli 2026 ist diese Frage geklärt: Mit dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) hat die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachung für die EU-KI-Verordnung in Deutschland übernommen.

Sie bündelt dabei mehrere Aufgaben: die behördliche Aufsicht, einen Service-Desk für Unternehmen, ein Koordinierungszentrum sowie ein KI-Reallabor.

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung fallen genau in diesen allgemeinen Aufsichtsbereich. Wer eine Website betreibt oder geschäftlich KI-Inhalte veröffentlicht, hat es im Ernstfall also direkt mit der Bundesnetzagentur zu tun.

Kurz gesagt

Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Sie beaufsichtigt im Nachhinein und prüft Beschwerden – eine Freigabe vorab erteilt sie nicht.

Beschwerden sind kostenlos, formfrei und ohne Frist möglich, und zwar von jeder Person. Eine eigene Betroffenheit ist nicht nötig.

Die Beschwerdestelle

Der praktisch wichtigste Teil ist die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur. Drei Details sind zentral.

Jeder darf sich beschweren. Auf der Seite der Behörde heißt es: „Jede natürliche oder juristische Person kann sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.” Eine eigene Betroffenheit ist nicht erforderlich.

Kostenlos und ohne Fristen. Beschwerden unterliegen keinen Frist- oder Formerfordernissen und sind kostenfrei.

Digitales Formular. Die Einreichung erfolgt online über das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.

Artikel 50 ist ausdrücklich als Beschwerdegrund genannt

Die Bundesnetzagentur zählt vier Meldekategorien auf:

Die Kennzeichnungspflicht ist damit eine der vier expliziten Kategorien auf der behördlichen Meldemaske.

Was das praktisch bedeutet

Die Hürde für eine Meldung ist extrem niedrig. Dass ein fehlender Hinweis niemandem auffalle, ist als Annahme gewagt, wenn jede Person – inklusive Mitbewerber – ohne Kosten und Formvorschriften ein Online-Formular ausfüllen kann.

Ausdrücklich gehören Mitbewerber zum Kreis der Beschwerdeberechtigten. Ein Konkurrent im Markt kann Verstöße melden, um faire Wettbewerbsbedingungen einzufordern.

Was es nicht bedeutet

Keine Vorabprüfung. Die Behörde prüft im Nachhinein. Ein staatliches Prüfsiegel für Artikel 50 existiert nicht. Das Risiko der korrekten Einstufung verbleibt beim Betreiber.

Keine automatische Strafe. Eine Beschwerde führt zunächst zu einer Vorprüfung. Ob ein Verstoß vorliegt und welche Maßnahme angemessen ist, wird individuell entschieden. Dabei fließen ergriffene Schutzmaßnahmen nach Artikel 99 Absatz 7 positiv ein.


Dieser Beitrag gibt Angaben der Bundesnetzagentur und den Verordnungstext wieder. Er ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur. Seit dem 29. Juli 2026 ist sie durch das KI-MIG die zentrale Marktüberwachungsbehörde und betreibt die offizielle Beschwerdestelle.

Wer darf eine Beschwerde einlegen?

Jede natürliche oder juristische Person. Man muss nicht selbst betroffen sein – auch Mitbewerber, Verbände oder Kundinnen können einen Verstoß melden.

Was kostet eine Beschwerde?

Die Einreichung bei der Bundesnetzagentur ist kostenfrei und formlos. Eingereicht wird ausschließlich über ein Onlineformular, nicht per E-Mail.

Gibt es eine Übergangsfrist für die Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 Absatz 4 gelten seit dem 2. August 2026. Eine Schonfrist für Betreiber sieht das Gesetz nicht vor.

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Verordnungstext und benannte Quellen wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.

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AI modified – EU-PiktogrammDieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

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