Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026
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Was gekennzeichnet werden muss, in 80 Sekunden

AI Act kurz erklärtFolge 2 von 4 · 1:20 · 12. August 2026

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Ihre Website? Anbieter oder Betreiber, welche Bilder betroffen sind, was bei KI-Texten gilt – und warum es keine Übergangsfrist gibt.

Transkript

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Ihre Website? Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sorgt aktuell für Verwirrung. Hier ist die einfache Erklärung. Punkt 1: Anbieter oder Betreiber? Anbieter entwickeln die KI, wie OpenAI oder Midjourney. Betreiber sind Unternehmen, die KI für eigene Inhalte nutzen. Für Sie als Website-Betreiber gilt daher vor allem Absatz 4. Punkt 2: Welche Bilder müssen gekennzeichnet werden? Nur Deepfakes, also KI-Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen. Ein abstraktes KI-Muster braucht keine Kennzeichnung. Punkt 3: Was gilt bei KI-Texten? KI-Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren und keine menschliche redaktionelle Prüfung stattgefunden hat. Punkt 4: Gibt es eine Übergangsfrist? Für Website-Betreiber gilt seit dem 2. August keine Übergangsfrist. Wer heute einen Deepfake veröffentlicht, muss ihn sofort kennzeichnen. Prüfen Sie Ihren Medienbestand daher rechtzeitig, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

Ausführlich im Handbuch:Artikel 50: Was jetzt gekennzeichnet werden muss – und was nicht →

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