Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026
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Die EU-AI-Act-Checkliste in 90 Sekunden

AI Act kurz erklärtFolge 1 von 4 · 1:29 · 12. August 2026

Die wichtigsten Pflichten nach Artikel 50 auf den Punkt gebracht: Die 5-Punkte-Checkliste für Unternehmen zum Start der EU-Regulierung.

Transkript

Die KI-Verordnung gilt seit dem 2. August. Aber was müssen Unternehmen jetzt konkret prüfen? Hier ist die 5-Punkte-Checkliste nach Artikel 50. Schritt 1. Rolle klären. Wer KI beruflich auf eigenen Websites oder Social-Media-Kanälen nutzt, ist gesetzlich Betreiber. Für Betreiber gibt es keine Übergangsfrist, die Transparenzpflichten gelten ab sofort. Schritt 2. Betroffene Medien filtern. Nicht jedes KI-Bild braucht ein Label. Die Pflicht greift vor allem bei Deepfakes, also täuschend echten Bildern von Personen, Orten oder Ereignissen. Schritt 3. Chatbots und Automatisierungen prüfen. Nutzer müssen sofort erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Schritt 4. Kennzeichnung richtig platzieren. Der Hinweis gehört direkt an den Inhalt, gut sichtbar und barrierefrei. Das gilt auch für Posts auf LinkedIn, Instagram und YouTube. Schritt 5. Maßnahmen und KI-Kompetenz festhalten. Artikel 50 verlangt kein Verzeichnis, aber dokumentierte Maßnahmen senken das Bußgeldrisiko. Transparenz schützt vor rechtlichen Risiken. Achten Sie bei allen Veröffentlichungen auf saubere Dokumentation und korrekte Kennzeichnung.

Ausführlich im Handbuch:Die Checkliste: 5 Punkte, die jetzt jeder prüfen sollte →

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