Was ein Verstoß tatsächlich kostet, in 70 Sekunden
AI Act kurz erklärtFolge 3 von 4 · 1:08 · 12. August 2026
35 Millionen Euro Strafe für eine fehlende KI-Kennzeichnung – das liest man überall. Warum das für Artikel 50 nicht stimmt und welcher Rahmen tatsächlich gilt.
Transkript
35 Millionen Euro Strafe für eine fehlende KI-Kennzeichnung – das liest man überall. Aber stimmt das wirklich? Die Wahrheit sieht ganz anders aus. Der Mythos mit den 35 Millionen bezieht sich auf Maximalstrafen, aber nicht auf alle Verstöße. Diese Maximalsumme gilt nur für verbotene KI-Praktiken wie Social Scoring. Für fehlende KI-Kennzeichnungen nach Artikel 50 gilt hingegen der mittlere Bußgeldrahmen. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt gesetzlich immer der niedrigere Wert von maximal 3 % des Jahresumsatzes. Bei 2 Millionen Euro Jahresumsatz wären das maximal 60.000 Euro und nicht 15 Millionen. Behörden prüfen, ob fahrlässig gehandelt wurde oder technische Maßnahmen ergriffen wurden. Wer ein KI-Inventar und strukturierte Prüfprozesse nachweisen kann, senkt sein Bußgeldrisiko drastisch. Viel wahrscheinlicher als ein Behördenbußgeld sind jetzt kostenpflichtige Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände. Transparenz schützt vor rechtlichen Risiken. Achten Sie deshalb bei allen Veröffentlichungen auf saubere Dokumentation und korrekte Kennzeichnung.
Ausführlich im Handbuch:Was ein Verstoß gegen die KI-Kennzeichnungspflicht kostet →
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