Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026

Kennzeichnungs-Monitor Ausgabe 09/2026

Nur 2,8 % aller messbaren Websites kennzeichnen KI-Inhalte sichtbar.

Sieben Wochen nach Inkrafttreten der Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleibt die sichtbare Kennzeichnung im deutschen Netz die Ausnahme, und sie ist Handarbeit. Eine maschinenlesbare Spur ersetzt sie nicht: Neun von zehn Bilddateien tragen gar keine Angabe zu ihrer Herkunft. Deutlich klarer äußern sich die Websites zum Training, jede fünfte sperrt KI-Crawler, bei den Nachrichtenmedien sind es mehr als zwei Drittel.

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Ausgabe09/2026
Datenstand
29. September 2026
Veröffentlicht
16. Oktober 2026
Messbar
1.284 von 1.514 Websites
Methodik
Stand 23. September 2026
Lizenz
CSV, CC BY 4.0
Zitieren
wirklich.ai (2026): Kennzeichnungs-Monitor 09/2026. wirklich.ai/monitor/2026-09/
Sichtbare Kennzeichnung nach Gruppe: Anteil der messbaren Websites02,5 %5 %7,5 %10 %Behördenn = 827,3 % 6Meistbesuchte .de-Websitesn = 7693,6 % 28Nachrichtenmedienn = 362,8 % 1Startupsn = 541,9 % 1Sparkassenn = 2030 Klinikenn = 720 Kanzleienn = 380 Konzernen = 300 wirklich.ai
Abb. 1Gezählt wird, was ein Besucher liest: „Mit KI erstellt“, „KI-generiert“, „Symbolbild (KI)“ am Bild oder als Marke, auf bis zu 20 Seiten je Website. Absätze über das Thema zählen nicht, Alt-Texte auch nicht.

Hintergrund

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung: KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, Videos und Töne, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind, müssen für Menschen erkennbar sein. Der Kennzeichnungs-Monitor misst jeden Monat, wie viele deutsche Websites KI-Inhalte sichtbar kennzeichnen, wie sie sich zum KI-Training äußern und was ihre Bilddateien über ihre Herkunft verraten. Gemessen wird Praxis, nicht Rechtstreue: Ob ein Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, kann der Scanner nicht beurteilen.

Fünf Befunde

Sichtbare Kennzeichnung

36 von 1.284 messbaren Websites (2,8 %) weisen KI-Inhalte sichtbar aus: alle 36 per Hinweis von Hand am Bild oder im Text, keine einzige per Kennzeichnungs-Script. Wir werten beide Wege gleich.

Trainings-Signale

249 von 1.284 Websites (19 %) teilen KI-Anbietern maschinenlesbar mit, ob ihre Inhalte für das Modell-Training genutzt werden dürfen. Fast alle wählen den einfachsten Weg und sperren bekannte Crawler aus.

DeklarationswegWebsitesAnteil
KI-Crawler per robots.txt ausgesperrt24419 %
KI-Agenten namentlich gesperrt1078,3 %
Content-Signal: Training untersagt60,5 %
tdmrep.json vorhanden60,5 %
ai.txt vorhanden30,2 %
Signal vom Hoster gesetzt (Cloudflare)30,2 %
TDM-Vorbehalt im Meta-Tag10,1 %
wirklich.ai

Tab. 1: Deklarationswege im September 2026, Basis 1.284 messbare Websites. Mehrfachnennung möglich.

Maschinen-Lesbarkeit

Datei oder EinbindungWebsitesAnteil
llms.txt vorhanden886,9 %
KI-Chat eingebunden90,7 %
Transparenz-Erklärung verlinkt50,4 %
ai-disclosure.json vorhanden20,2 %
wirklich.ai

Herkunft in Bilddateien

Wir haben 33.951 Bilddateien von 1.238 Websites geprüft. 89,7 % davon tragen keinerlei Angabe, woher sie stammen: weder Herkunftsdaten noch Kameradaten. Herkunftsdaten nach IPTC, XMP oder C2PA stehen in 10 % der Dateien, Kameradaten in 2,2 %. Eine ausdrückliche KI-Angabe tragen 63 Dateien auf 31 Websites, keine davon kennzeichnet sichtbar.

Bilddateien nach Angaben zur Herkunft, Anteil aller geprüften Dateien022,5 %45 %67,5 %90 %Ohne jede Angabe90 % Mit Herkunftsdaten10 % Mit Kameradaten2,2 % Mit KI-Angabe0,2 % wirklich.ai
Abb. 2Basis: 33.951 Bilddateien, bis zu 30 je Website. Herkunfts- und Kameradaten können zusammen in einer Datei stehen.

Wir lesen nur, was in der Datei steht. Ein Erkennungsmodell, das Bilder nach ihrem Aussehen beurteilt, setzen wir nicht ein. Viele Content-Management-Systeme entfernen Metadaten beim Hochladen, ein KI-Bild ohne Angaben bleibt deshalb unsichtbar, und die Zahl mit KI-Angabe ist eine Untergrenze. Eine Angabe in der Datei ist außerdem noch keine sichtbare Kennzeichnung für Besucher. Wie gekennzeichnet werden muss

Nach Gruppen

GruppeIm PanelMessbarHerkunft im BildKennzeichnungTrainings-SignalScore
Meistbesuchte .de-Websites965769 80 %12 %3,6 %26 %33
Sparkassen203203 100 %0 %05 %33
Behörden9182 90 %15 %7,3 %9 %33
Kliniken7772 94 %15 %01 %33
Startups6254 87 %6 %1,9 %4 %33
Kanzleien4138 93 %12 %05 %33
Nachrichtenmedien3836 95 %12 %2,8 %69 %51
Konzerne3730 81 %14 %07 %33
wirklich.ai

Tab. 2: Auswertung nur für Gruppen mit mindestens 20 messbaren Websites. „Messbar“ bedeutet, dass die Startseite ohne Bot-Schutz erreichbar ist. „Nicht messbar“ ist keine Bewertung der Kennzeichnung. Herkunftsdaten: Anteil der geprüften Bilddateien der Gruppe mit IPTC-, XMP- oder C2PA-Angaben. Score ist der Median des Website-Check-Scores. Bei Gruppen unter 100 messbaren Websites schwanken Anteile um mehrere Prozentpunkte; ein Unterschied von ein bis zwei Punkten ist dort kein Befund.

Verteilung des Website-Check-Scores, 0 bis 100 in ZehnerschrittenScore 0 bis 9: 8 WebsitesScore 10 bis 19: 81 WebsitesScore 20 bis 29: 246 WebsitesScore 30 bis 39: 605 WebsitesScore 40 bis 49: 130 WebsitesScore 50 bis 59: 196 WebsitesScore 60 bis 69: 16 WebsitesScore 70 bis 79: 2 WebsitesScore 80 bis 89: 0 WebsitesScore 90 bis 99: 0 Websites6 %19 %47 %10 %15 %0102030405060708090wirklich.ai
Abb. 3Die Häufung bei 30 bis 40 Punkten ist der Standardfall für Websites ohne erkannte KI-Signale und ohne sichtbare Kennzeichnung.

So kennzeichnet Deutschland

Die häufigsten Formulierungen, mit denen Websites KI-Inhalte sichtbar auszeichnen, dazu die offiziellen EU-Symbole und erkannte Kennzeichnungs-Tools. Anteil an den 35 Websites mit sichtbarer Kennzeichnung, Mehrfachnennung möglich.

Formulierung oder WegWebsitesAnteil
„KI-generiert“1337 %
„Mit KI erstellt“617 %
EU-Symbol „AI“13 %
wirklich.ai

Einordnung

Die sichtbare Kennzeichnung ist im September 2026 die Ausnahme: 36 Websites setzen einen Hinweis von Hand, ein Kennzeichnungs-Script ist nirgends im Einsatz, das offizielle EU-Symbol erscheint auf einer einzigen Website. Dass KI-Bilder trotzdem im Einsatz sind, zeigen die Dateien selbst: Auf 31 Websites trägt mindestens ein Bild eine ausdrückliche KI-Angabe, und keine dieser Websites kennzeichnet sichtbar. Ein Verstoß ist das nicht automatisch, denn Artikel 50 verlangt die Kennzeichnung nur für Inhalte, die täuschend echt wirken. Es zeigt aber, dass die Angabe in der Datei und der Hinweis für Besucher bisher getrennte Welten sind.

Die Metadaten erklären, warum Kennzeichnung sichtbar sein muss. 90 % der geprüften Bilddateien tragen keine Angabe zur Herkunft, bei den Sparkassen sind es praktisch alle. Content-Management-Systeme und Bild-CDNs entfernen diese Angaben beim Hochladen oder Verkleinern; eine Deklaration, die nur in der Datei steht, erreicht die Besucher damit fast nie. Am häufigsten findet sich eine KI-Angabe bei Startups, bei gerade einmal einem sichtbaren Hinweis in der ganzen Gruppe. Bei Gruppen mit wenigen Dutzend Websites sind Unterschiede von wenigen Punkten allerdings kein Befund.

Beim Training ist das Bild klarer: Jede fünfte Website widerspricht, fast immer über die Sperre bekannter Crawler, kaum jemand nutzt die ausdrücklichen Wege. Am deutlichsten sind die Nachrichtenmedien, von denen mehr als zwei Drittel ein Signal setzen. Maschinenlesbare Erklärungen zum eigenen KI-Einsatz gibt es auf fünf Websites, praktisch also nicht. Die Oktober-Messung zeigt, ob sich in den ersten Monaten der Pflicht etwas bewegt.

Methodik

Stand 23. September 2026. Eine Ausgabe zeigt die Methode, mit der sie gemessen wurde.

1. Stichprobe
Wir messen ein festes Panel aus acht Gruppen, jeden Monat dieselben Websites. Die 1.000 meistbesuchten .de-Domains der Tranco-Liste stehen für das, was die meisten Menschen in Deutschland tatsächlich sehen; Nachrichtenmedien und Startups daraus bilden eigene Gruppen, bereinigt um Erwachsenenangebote, Casino-Affiliates und technische Dienste (DNS, CDN, Adtech), nachgerückt sind die nächsten echten Websites. Die DAX-Konzerne stehen für die größten Unternehmen, alle Sparkassen für eine Branche vollständig, ohne Auswahl. Behörden (Bundesministerien, Bundesbehörden, Landesportale, Städte ab 100.000 Einwohnern) stehen für den Staat, der beim Kennzeichnen Vorbild sein soll. Große Klinikträger und Universitätskliniken stehen für Bilder mit Menschen, bei denen Vertrauen zählt, führende Wirtschaftskanzleien für die Branche, die andere zum AI Act berät. Nachrichtenmedien stehen für die Angebote, über die sich die meisten Menschen informieren: öffentlich-rechtliche Sender, Portale, Leitmedien, Boulevard, Regionalzeitungen, Sportportale und Meinungsmedien von links bis rechts. Startups stehen für die Unternehmen, die KI am frühesten einsetzen, in zwei Teilen: Unicorns (nicht börsennotiert, nicht übernommen, zuletzt mit mindestens einer Milliarde Dollar bewertet) und Aufsteiger (die LinkedIn Top Startups 2025 für Deutschland sowie Taktile und nomos). Die Listen stammen aus öffentlichen Quellen mit Stand September 2026 und ändern sich nur, wenn eine Website dauerhaft verschwindet. Eigene Projekte von wirklich.ai sind ausgeschlossen.
2. Messung
Jede Website läuft einmal im Monat durch den öffentlichen Website-Check von wirklich.ai. Wir prüfen die Startseite und bis zu 19 weitere Unterseiten aus Sitemap und Navigation, maximal 30 Bilddateien je Website sowie robots.txt, Meta-Tags, tdmrep.json, ai.txt, llms.txt und ai-disclosure.json. Die Messung erfolgt seriell mit Pausen zwischen den Aufrufen, bei rund 120 Websites pro Stunde.
3. Sichtbare Kennzeichnung
Wir zählen ausschließlich Hinweise, die Besucher direkt sehen. Dazu gehören Formulierungen wie „Mit KI erstellt“, „KI-generiert“, „Symbolbild (KI)“ oder „Erstellt mit Midjourney“ in Bildunterschriften und Marken am Bild. Fließtext über das Thema, Fragen und Überschriften zählen nicht. Hinweise im Alt-Text oder Bildtitel weisen wir getrennt aus. Auch die offiziellen EU-Symbole (erkannt am Dateinamen oder am Dateiinhalt) und Bildmarken mit einem KI-Hinweis im Alt-Text zählen als sichtbar. Bekannte Kennzeichnungs-Tools anderer Anbieter (Script-Widgets und Plugins) erkennen wir am Script oder am Markup; sie zählen wie unser eigenes als Script. Ein Kennzeichnungs-Script zählt genauso wie ein Hinweis von Hand.
4. Trainings-Signale
Ein Signal liegt vor, wenn die robots.txt ein Content-Signal oder einen Content-Usage-Eintrag für alle Crawler enthält, ein TDM-Meta-Tag im Seitenkopf steht, eine tdmrep.json oder ai.txt existiert oder mindestens einer von acht bekannten KI-Crawlern ausgesperrt ist. Signale, die erkennbar der Hoster gesetzt hat (etwa Cloudflare), weisen wir separat aus. Getrennt davon zählen wir das Content-Signal ai-input: Damit regelt eine Website, ob KI-Dienste ihre Inhalte live als Quelle für Antworten nutzen dürfen, unabhängig vom Training.
5. Herkunft in Bildern
Von jeder Bilddatei lesen wir nur den Dateikopf und werten aus, was darin steht. Ein Erkennungsmodell, das Bilder nach ihrem Aussehen beurteilt, setzen wir nicht ein. Als KI-Angabe zählt nur eine ausdrückliche Deklaration: der IPTC-Wert digitalSourceType für KI-erzeugte oder KI-bearbeitete Inhalte, ein C2PA-Manifest mit KI-Angabe oder der Name eines KI-Tools in den Metadaten. Getrennt weisen wir aus, wie viele Bilder überhaupt Herkunftsdaten tragen (XMP, C2PA oder eine IPTC-Quellenangabe), wie viele Kameradaten (EXIF) und wie viele gar keine Angaben. Viele Content-Management-Systeme entfernen Metadaten beim Hochladen, ein KI-Bild ohne Angaben bleibt für uns unsichtbar. Der Anteil mit KI-Angabe ist deshalb eine Untergrenze. Kopiert wird nichts.
6. Grenzen des Scanners
Der Scanner erkennt nicht, ob eine Website überhaupt KI-Inhalte nutzt. „Nicht gekennzeichnet“ ist daher kein Fehlverhalten, und wir führen keine Liste von Websites ohne Kennzeichnung. Websites hinter Bot-Schutz (Statuscode 403, 429 oder Zeitüberschreitung) gelten als nicht messbar und fließen nicht in die Quoten ein. Wir lesen den Quelltext der Seiten, kein gerenderter Browser: Hinweise, die erst ein Script im Browser einblendet, sehen wir nur bei bekannten Tools; Hinweise innerhalb eines Video- oder Audio-Players sehen wir nicht, Text neben dem Player zählt.
7. Gruppen und Mindestgrößen
Eine Vergleichsgruppe erscheint ab 20 messbaren Websites. Domains, die zweimal in Folge nicht auflösen, markiert das System als inaktiv; ihre bisherigen Werte bleiben im Zeitverlauf erhalten.
8. Ausgaben und Zeitverlauf
Gemessen wird zur Monatsmitte, die Ausgabe erscheint kurz danach und trägt den Namen ihres Messmonats. Der Zeitverlauf fasst alle Monatsdaten zusammen. Veröffentlichte Ausgaben werden eingefroren, ihre Werte verändern sich nachträglich nicht mehr.
9. Daten, Lizenz und Widerspruch
Jede Ausgabe steht als CSV-Datei unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit (Quellenangabe: wirklich.ai, Kennzeichnungs-Monitor). Nachrichtenmedien nennen wir in der Positivliste nicht namentlich, weil der Monitor keine Medien bewertet; sie zählen nur in den Quoten ihrer Gruppe. Wer in der Positivliste genannt ist und das nicht möchte, schreibt an monitor@wirklich.ai. Presseanfragen laufen über die Presseseite.

Zu dieser Ausgabe

Gemessen im September 2026 mit dem öffentlichen Website-Check von wirklich.ai, bei einem festen Panel von 1.514 deutschen Websites: den meistbesuchten .de-Domains, den DAX-Konzernen, allen Sparkassen, großen Kliniken, Kanzleien sowie Bund, Ländern und Städten ab 100.000 Einwohnern, dazu Nachrichtenmedien und Startups. Eingefroren am 16. Oktober 2026, die Zahlen dieser Ausgabe ändern sich nicht mehr. Alle Ausgaben und der Zeitverlauf auf der Übersichtsseite.

Anhang: Wer sichtbar kennzeichnet

Diese 35 Websites tragen eine vom Scanner erkannte, sichtbare KI-Kennzeichnung, geordnet nach ihrer Gruppe im Panel. Ausschließlich diese Positivliste nennt Namen, denn wer transparent arbeitet, darf gesehen werden. Nachrichtenmedien nennen wir nicht namentlich, weil der Monitor keine Medien bewertet; sie zählen nur in den Quoten ihrer Gruppe. Eine Liste der Websites ohne Kennzeichnung führen wir bewusst nicht, weil sich von außen nicht feststellen lässt, ob dort überhaupt KI-Inhalte vorliegen.

Meistbesuchte .de-Websites, 28

aerztezeitung.de, barmer.de, bnn.de, boersennews.de, buhl.de, checkdomain.de, cornelsen.de, ekd.de, fhg.de, fraunhofer.de, fressnapf.de, hamburg.de, haw-hamburg.de, intel.de, lidl.de, nordkurier.de, oetker.de, penny.de, plutex.de, securepoint.de, t3n.de, targobank.de, teltarif.de, uni-bayreuth.de, uni-bremen.de, uni-due.de, uni-frankfurt.de, vattenfall.de

Behörden, 6

bmdv.bund.de, duisburg.de, mecklenburg-vorpommern.de, oldenburg.de, osnabrueck.de, paderborn.de

Startups, 1

sennder.com

Ihre Website steht in dieser Liste und Sie wünschen keine Nennung? Eine kurze E-Mail an monitor@wirklich.ai genügt, wir entfernen die Domain mit der nächsten Ausgabe.

wirklich.ai, Kennzeichnungs-Monitor 09/2026, CC BY 4.0CSV

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