Hintergrund
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung: KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder, Videos und Töne, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind, müssen für Menschen erkennbar sein. Der Kennzeichnungs-Monitor misst jeden Monat, wie viele deutsche Websites KI-Inhalte sichtbar kennzeichnen, wie sie sich zum KI-Training äußern und was ihre Bilddateien über ihre Herkunft verraten. Gemessen wird Praxis, nicht Rechtstreue: Ob ein Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, kann der Scanner nicht beurteilen.
Fünf Befunde
- 2,8 %36 von 1.284
Nur 2,8 % aller messbaren Websites kennzeichnen KI-Inhalte sichtbar.
36 von 1.284 messbaren Websites kennzeichnen Inhalte von Hand, eine davon mit dem offiziellen EU-Symbol. Ein Kennzeichnungs-Script nutzt keine einzige.
- 90 %
Neun von zehn Bilddateien tragen keine Angabe, woher sie stammen.
Von 33.951 geprüften Bilddateien enthalten nur 10 % Herkunftsdaten nach IPTC, XMP oder C2PA, 2,2 % tragen Kameradaten. Eine KI-Kennzeichnung, die nur in der Datei steht, geht damit fast immer verloren.
- 31
31 Websites tragen eine KI-Angabe im Bild, keine davon kennzeichnet sichtbar.
Das sind 2,5 % der 1.238 Websites mit geprüften Bildern, am häufigsten bei Startups (4 von 54). Ein Verstoß ist das nicht automatisch, denn Artikel 50 verlangt die Kennzeichnung nur für täuschend echte Inhalte.
- 19 %
Jede fünfte Website setzt ein Trainings-Signal, bei Nachrichtenmedien sind es mehr als zwei Drittel.
249 Websites reagieren, 244 davon sperren bekannte KI-Crawler in der robots.txt. Nur 16 nutzen explizite Wege wie Meta-Tags, tdmrep.json oder ai.txt. Unter den 36 messbaren Nachrichtenmedien setzen 25 ein Signal (69 %), unter den 54 Startups nur zwei.
- 5
Fünf Websites verlinken eine Erklärung zu ihrem KI-Einsatz.
Das entspricht 0,4 % der messbaren Websites. Eine llms.txt nutzen 88 Websites, eine ai-disclosure.json lediglich zwei.
Sichtbare Kennzeichnung
36 von 1.284 messbaren Websites (2,8 %) weisen KI-Inhalte sichtbar aus: alle 36 per Hinweis von Hand am Bild oder im Text, keine einzige per Kennzeichnungs-Script. Wir werten beide Wege gleich.
Trainings-Signale
249 von 1.284 Websites (19 %) teilen KI-Anbietern maschinenlesbar mit, ob ihre Inhalte für das Modell-Training genutzt werden dürfen. Fast alle wählen den einfachsten Weg und sperren bekannte Crawler aus.
| Deklarationsweg | Websites | Anteil | |
|---|---|---|---|
| KI-Crawler per robots.txt ausgesperrt | 244 | 19 % | |
| KI-Agenten namentlich gesperrt | 107 | 8,3 % | |
| Content-Signal: Training untersagt | 6 | 0,5 % | |
| tdmrep.json vorhanden | 6 | 0,5 % | |
| ai.txt vorhanden | 3 | 0,2 % | |
| Signal vom Hoster gesetzt (Cloudflare) | 3 | 0,2 % | |
| TDM-Vorbehalt im Meta-Tag | 1 | 0,1 % |
Tab. 1: Deklarationswege im September 2026, Basis 1.284 messbare Websites. Mehrfachnennung möglich.
Maschinen-Lesbarkeit
| Datei oder Einbindung | Websites | Anteil | |
|---|---|---|---|
| llms.txt vorhanden | 88 | 6,9 % | |
| KI-Chat eingebunden | 9 | 0,7 % | |
| Transparenz-Erklärung verlinkt | 5 | 0,4 % | |
| ai-disclosure.json vorhanden | 2 | 0,2 % |
Herkunft in Bilddateien
Wir haben 33.951 Bilddateien von 1.238 Websites geprüft. 89,7 % davon tragen keinerlei Angabe, woher sie stammen: weder Herkunftsdaten noch Kameradaten. Herkunftsdaten nach IPTC, XMP oder C2PA stehen in 10 % der Dateien, Kameradaten in 2,2 %. Eine ausdrückliche KI-Angabe tragen 63 Dateien auf 31 Websites, keine davon kennzeichnet sichtbar.
Wir lesen nur, was in der Datei steht. Ein Erkennungsmodell, das Bilder nach ihrem Aussehen beurteilt, setzen wir nicht ein. Viele Content-Management-Systeme entfernen Metadaten beim Hochladen, ein KI-Bild ohne Angaben bleibt deshalb unsichtbar, und die Zahl mit KI-Angabe ist eine Untergrenze. Eine Angabe in der Datei ist außerdem noch keine sichtbare Kennzeichnung für Besucher. Wie gekennzeichnet werden muss
Nach Gruppen
| Gruppe | Im Panel | Messbar | Herkunft im Bild | Kennzeichnung | Trainings-Signal | Score |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Meistbesuchte .de-Websites | 965 | 769 80 % | 12 % | 3,6 % | 26 % | 33 |
| Sparkassen | 203 | 203 100 % | 0 % | 0 | 5 % | 33 |
| Behörden | 91 | 82 90 % | 15 % | 7,3 % | 9 % | 33 |
| Kliniken | 77 | 72 94 % | 15 % | 0 | 1 % | 33 |
| Startups | 62 | 54 87 % | 6 % | 1,9 % | 4 % | 33 |
| Kanzleien | 41 | 38 93 % | 12 % | 0 | 5 % | 33 |
| Nachrichtenmedien | 38 | 36 95 % | 12 % | 2,8 % | 69 % | 51 |
| Konzerne | 37 | 30 81 % | 14 % | 0 | 7 % | 33 |
Tab. 2: Auswertung nur für Gruppen mit mindestens 20 messbaren Websites. „Messbar“ bedeutet, dass die Startseite ohne Bot-Schutz erreichbar ist. „Nicht messbar“ ist keine Bewertung der Kennzeichnung. Herkunftsdaten: Anteil der geprüften Bilddateien der Gruppe mit IPTC-, XMP- oder C2PA-Angaben. Score ist der Median des Website-Check-Scores. Bei Gruppen unter 100 messbaren Websites schwanken Anteile um mehrere Prozentpunkte; ein Unterschied von ein bis zwei Punkten ist dort kein Befund.
So kennzeichnet Deutschland
Die häufigsten Formulierungen, mit denen Websites KI-Inhalte sichtbar auszeichnen, dazu die offiziellen EU-Symbole und erkannte Kennzeichnungs-Tools. Anteil an den 35 Websites mit sichtbarer Kennzeichnung, Mehrfachnennung möglich.
| Formulierung oder Weg | Websites | Anteil | |
|---|---|---|---|
| „KI-generiert“ | 13 | 37 % | |
| „Mit KI erstellt“ | 6 | 17 % | |
| 1 | 3 % |
Einordnung
Die sichtbare Kennzeichnung ist im September 2026 die Ausnahme: 36 Websites setzen einen Hinweis von Hand, ein Kennzeichnungs-Script ist nirgends im Einsatz, das offizielle EU-Symbol erscheint auf einer einzigen Website. Dass KI-Bilder trotzdem im Einsatz sind, zeigen die Dateien selbst: Auf 31 Websites trägt mindestens ein Bild eine ausdrückliche KI-Angabe, und keine dieser Websites kennzeichnet sichtbar. Ein Verstoß ist das nicht automatisch, denn Artikel 50 verlangt die Kennzeichnung nur für Inhalte, die täuschend echt wirken. Es zeigt aber, dass die Angabe in der Datei und der Hinweis für Besucher bisher getrennte Welten sind.
Die Metadaten erklären, warum Kennzeichnung sichtbar sein muss. 90 % der geprüften Bilddateien tragen keine Angabe zur Herkunft, bei den Sparkassen sind es praktisch alle. Content-Management-Systeme und Bild-CDNs entfernen diese Angaben beim Hochladen oder Verkleinern; eine Deklaration, die nur in der Datei steht, erreicht die Besucher damit fast nie. Am häufigsten findet sich eine KI-Angabe bei Startups, bei gerade einmal einem sichtbaren Hinweis in der ganzen Gruppe. Bei Gruppen mit wenigen Dutzend Websites sind Unterschiede von wenigen Punkten allerdings kein Befund.
Beim Training ist das Bild klarer: Jede fünfte Website widerspricht, fast immer über die Sperre bekannter Crawler, kaum jemand nutzt die ausdrücklichen Wege. Am deutlichsten sind die Nachrichtenmedien, von denen mehr als zwei Drittel ein Signal setzen. Maschinenlesbare Erklärungen zum eigenen KI-Einsatz gibt es auf fünf Websites, praktisch also nicht. Die Oktober-Messung zeigt, ob sich in den ersten Monaten der Pflicht etwas bewegt.
Methodik
Stand 23. September 2026. Eine Ausgabe zeigt die Methode, mit der sie gemessen wurde.
- 1. Stichprobe
- Wir messen ein festes Panel aus acht Gruppen, jeden Monat dieselben Websites. Die 1.000 meistbesuchten .de-Domains der Tranco-Liste stehen für das, was die meisten Menschen in Deutschland tatsächlich sehen; Nachrichtenmedien und Startups daraus bilden eigene Gruppen, bereinigt um Erwachsenenangebote, Casino-Affiliates und technische Dienste (DNS, CDN, Adtech), nachgerückt sind die nächsten echten Websites. Die DAX-Konzerne stehen für die größten Unternehmen, alle Sparkassen für eine Branche vollständig, ohne Auswahl. Behörden (Bundesministerien, Bundesbehörden, Landesportale, Städte ab 100.000 Einwohnern) stehen für den Staat, der beim Kennzeichnen Vorbild sein soll. Große Klinikträger und Universitätskliniken stehen für Bilder mit Menschen, bei denen Vertrauen zählt, führende Wirtschaftskanzleien für die Branche, die andere zum AI Act berät. Nachrichtenmedien stehen für die Angebote, über die sich die meisten Menschen informieren: öffentlich-rechtliche Sender, Portale, Leitmedien, Boulevard, Regionalzeitungen, Sportportale und Meinungsmedien von links bis rechts. Startups stehen für die Unternehmen, die KI am frühesten einsetzen, in zwei Teilen: Unicorns (nicht börsennotiert, nicht übernommen, zuletzt mit mindestens einer Milliarde Dollar bewertet) und Aufsteiger (die LinkedIn Top Startups 2025 für Deutschland sowie Taktile und nomos). Die Listen stammen aus öffentlichen Quellen mit Stand September 2026 und ändern sich nur, wenn eine Website dauerhaft verschwindet. Eigene Projekte von wirklich.ai sind ausgeschlossen.
- 2. Messung
- Jede Website läuft einmal im Monat durch den öffentlichen Website-Check von wirklich.ai. Wir prüfen die Startseite und bis zu 19 weitere Unterseiten aus Sitemap und Navigation, maximal 30 Bilddateien je Website sowie robots.txt, Meta-Tags, tdmrep.json, ai.txt, llms.txt und ai-disclosure.json. Die Messung erfolgt seriell mit Pausen zwischen den Aufrufen, bei rund 120 Websites pro Stunde.
- 3. Sichtbare Kennzeichnung
- Wir zählen ausschließlich Hinweise, die Besucher direkt sehen. Dazu gehören Formulierungen wie „Mit KI erstellt“, „KI-generiert“, „Symbolbild (KI)“ oder „Erstellt mit Midjourney“ in Bildunterschriften und Marken am Bild. Fließtext über das Thema, Fragen und Überschriften zählen nicht. Hinweise im Alt-Text oder Bildtitel weisen wir getrennt aus. Auch die offiziellen EU-Symbole (erkannt am Dateinamen oder am Dateiinhalt) und Bildmarken mit einem KI-Hinweis im Alt-Text zählen als sichtbar. Bekannte Kennzeichnungs-Tools anderer Anbieter (Script-Widgets und Plugins) erkennen wir am Script oder am Markup; sie zählen wie unser eigenes als Script. Ein Kennzeichnungs-Script zählt genauso wie ein Hinweis von Hand.
- 4. Trainings-Signale
- Ein Signal liegt vor, wenn die robots.txt ein Content-Signal oder einen Content-Usage-Eintrag für alle Crawler enthält, ein TDM-Meta-Tag im Seitenkopf steht, eine tdmrep.json oder ai.txt existiert oder mindestens einer von acht bekannten KI-Crawlern ausgesperrt ist. Signale, die erkennbar der Hoster gesetzt hat (etwa Cloudflare), weisen wir separat aus. Getrennt davon zählen wir das Content-Signal ai-input: Damit regelt eine Website, ob KI-Dienste ihre Inhalte live als Quelle für Antworten nutzen dürfen, unabhängig vom Training.
- 5. Herkunft in Bildern
- Von jeder Bilddatei lesen wir nur den Dateikopf und werten aus, was darin steht. Ein Erkennungsmodell, das Bilder nach ihrem Aussehen beurteilt, setzen wir nicht ein. Als KI-Angabe zählt nur eine ausdrückliche Deklaration: der IPTC-Wert digitalSourceType für KI-erzeugte oder KI-bearbeitete Inhalte, ein C2PA-Manifest mit KI-Angabe oder der Name eines KI-Tools in den Metadaten. Getrennt weisen wir aus, wie viele Bilder überhaupt Herkunftsdaten tragen (XMP, C2PA oder eine IPTC-Quellenangabe), wie viele Kameradaten (EXIF) und wie viele gar keine Angaben. Viele Content-Management-Systeme entfernen Metadaten beim Hochladen, ein KI-Bild ohne Angaben bleibt für uns unsichtbar. Der Anteil mit KI-Angabe ist deshalb eine Untergrenze. Kopiert wird nichts.
- 6. Grenzen des Scanners
- Der Scanner erkennt nicht, ob eine Website überhaupt KI-Inhalte nutzt. „Nicht gekennzeichnet“ ist daher kein Fehlverhalten, und wir führen keine Liste von Websites ohne Kennzeichnung. Websites hinter Bot-Schutz (Statuscode 403, 429 oder Zeitüberschreitung) gelten als nicht messbar und fließen nicht in die Quoten ein. Wir lesen den Quelltext der Seiten, kein gerenderter Browser: Hinweise, die erst ein Script im Browser einblendet, sehen wir nur bei bekannten Tools; Hinweise innerhalb eines Video- oder Audio-Players sehen wir nicht, Text neben dem Player zählt.
- 7. Gruppen und Mindestgrößen
- Eine Vergleichsgruppe erscheint ab 20 messbaren Websites. Domains, die zweimal in Folge nicht auflösen, markiert das System als inaktiv; ihre bisherigen Werte bleiben im Zeitverlauf erhalten.
- 8. Ausgaben und Zeitverlauf
- Gemessen wird zur Monatsmitte, die Ausgabe erscheint kurz danach und trägt den Namen ihres Messmonats. Der Zeitverlauf fasst alle Monatsdaten zusammen. Veröffentlichte Ausgaben werden eingefroren, ihre Werte verändern sich nachträglich nicht mehr.
- 9. Daten, Lizenz und Widerspruch
- Jede Ausgabe steht als CSV-Datei unter der Lizenz CC BY 4.0 bereit (Quellenangabe: wirklich.ai, Kennzeichnungs-Monitor). Nachrichtenmedien nennen wir in der Positivliste nicht namentlich, weil der Monitor keine Medien bewertet; sie zählen nur in den Quoten ihrer Gruppe. Wer in der Positivliste genannt ist und das nicht möchte, schreibt an monitor@wirklich.ai. Presseanfragen laufen über die Presseseite.
Zu dieser Ausgabe
Gemessen im September 2026 mit dem öffentlichen Website-Check von wirklich.ai, bei einem festen Panel von 1.514 deutschen Websites: den meistbesuchten .de-Domains, den DAX-Konzernen, allen Sparkassen, großen Kliniken, Kanzleien sowie Bund, Ländern und Städten ab 100.000 Einwohnern, dazu Nachrichtenmedien und Startups. Eingefroren am 16. Oktober 2026, die Zahlen dieser Ausgabe ändern sich nicht mehr. Alle Ausgaben und der Zeitverlauf auf der Übersichtsseite.
Anhang: Wer sichtbar kennzeichnet
Diese 35 Websites tragen eine vom Scanner erkannte, sichtbare KI-Kennzeichnung, geordnet nach ihrer Gruppe im Panel. Ausschließlich diese Positivliste nennt Namen, denn wer transparent arbeitet, darf gesehen werden. Nachrichtenmedien nennen wir nicht namentlich, weil der Monitor keine Medien bewertet; sie zählen nur in den Quoten ihrer Gruppe. Eine Liste der Websites ohne Kennzeichnung führen wir bewusst nicht, weil sich von außen nicht feststellen lässt, ob dort überhaupt KI-Inhalte vorliegen.
aerztezeitung.de, barmer.de, bnn.de, boersennews.de, buhl.de, checkdomain.de, cornelsen.de, ekd.de, fhg.de, fraunhofer.de, fressnapf.de, hamburg.de, haw-hamburg.de, intel.de, lidl.de, nordkurier.de, oetker.de, penny.de, plutex.de, securepoint.de, t3n.de, targobank.de, teltarif.de, uni-bayreuth.de, uni-bremen.de, uni-due.de, uni-frankfurt.de, vattenfall.de
bmdv.bund.de, duisburg.de, mecklenburg-vorpommern.de, oldenburg.de, osnabrueck.de, paderborn.de
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