KI-Kennzeichnung auf Social Media: Die Grundlagen aus Artikel 50
- Die Pflicht hängt am Inhalt, nicht an der Domain – sie gilt auf fremden Plattformen genauso wie auf der eigenen Website.
- Verantwortlich sind Sie als Absender, nicht das Netzwerk.
- Die plattformeigenen Schalter sind Vertragsrecht der Plattform und erfüllen die gesetzliche Pflicht nicht automatisch.
- Bewährt hat sich die Doppelstrategie: Schalter setzen und einen eigenen Hinweis am Inhalt.
Wer auf Social Media in der Pflicht steht
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Um die Kennzeichnung kümmert sich die Plattform.”
Die Verordnung sieht das anders. Wer als Unternehmen, Agentur, Organisation oder Creator KI-generierte oder KI-veränderte Medien auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht, gilt im Sinne des AI Act als Betreiber.
Plattformen wie Meta, LinkedIn, TikTok oder YouTube stellen zwar die technische Infrastruktur und eigene Label bereit – die rechtliche Verantwortung dafür, dass Ihr Beitrag den Anforderungen von Artikel 50 Absatz 4 entspricht, bleibt vollständig bei Ihnen als Absender.
Die Plattform stellt Werkzeuge und Kennzeichnungsoptionen bereit – liest etwa C2PA-Daten aus oder bietet einen Schalter beim Hochladen an.
Sie als Account-Inhaber sind dafür verantwortlich, dass synthetische Inhalte vor dem Veröffentlichen wahrnehmbar als solche ausgewiesen werden.
Das Grundproblem: Plattform-Label gegen Artikel 50
Die großen Netzwerke haben eigene Systeme zur KI-Kennzeichnung eingeführt. Sie sind hilfreich – aber sie sind nicht dasselbe wie die gesetzliche Pflicht.
Artikel 50 Absatz 5 fordert, dass die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Betrachtung klar und eindeutig bereitsteht. Drei Gründe, warum ein Plattform-Label das nicht immer leistet:
Versteckte Menüs. Wird das Label erst sichtbar, nachdem jemand auf „Mehr anzeigen” oder ein Drei-Punkte-Menü tippt, ist die direkte Wahrnehmbarkeit bei der ersten Betrachtung fraglich.
Oberflächen ändern sich. Netzwerke bauen ihre Ansichten regelmäßig um. Verschwindet ein Label durch ein Update oder rutscht es an eine unauffälligere Stelle, tragen Sie das Risiko – nicht die Plattform.
Weitergabe und Download. Wird Ihr Video heruntergeladen oder auf einem anderen Kanal erneut geteilt, bleibt das Overlay der Ursprungsplattform nicht erhalten.
Die Doppelstrategie
Um die Richtlinien der Plattform und die gesetzliche Anforderung zu erfüllen, hat sich in der Praxis dieselbe Kombination bewährt:
Beim Hochladen die Angabe zu KI-Inhalten aktivieren – „AI Info” bei Meta, „AI use” im YouTube Studio, der Schalter im TikTok-Editor. Das schützt vor Drosselung, Löschung und Kontosperren.
Ein kurzer Text im Bild oder Video, oder der Hinweis in den ersten zwei Zeilen des Beitragstexts – also vor dem Abschnitt „Mehr anzeigen”. Der bleibt auch erhalten, wenn das Plattform-Label wegfällt.
Weg 1 allein löst ein Plattformproblem. Weg 2 allein ignoriert die Hausregeln. Erst zusammen decken sie beides ab.
TikTok, Meta und YouTube lesen Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard aus und setzen ihr Label auch dann, wenn Sie nichts angeben. Wer ein Bild aus einem Generator hochlädt, der diese Daten mitschreibt, wird also gekennzeichnet – ob gewollt oder nicht.
Verlassen sollte man sich darauf nicht. Dieselben Daten gehen bei vielen Bearbeitungs- und Exportschritten verloren; ein fehlendes Label ist deshalb kein Beleg dafür, dass keine KI im Spiel war.
Was gekennzeichnet werden muss – und was nicht
Die Kriterien sind dieselben wie überall (siehe Deepfake, KI-generiert, KI-bearbeitet), angewendet auf typische Social-Media-Formate:
| Format | Kennzeichnen? | Warum |
|---|---|---|
| Synthetische Testimonials, geklonte Stimmen | Ja | Ähneln echten Menschen und wirken wie eine Aufnahme |
| Produkt vor KI-generiertem Hintergrund | Einzelfall | Pflicht, wenn der Eindruck entsteht, das Produkt sei dort fotografiert worden |
| Illustrationen, Comics, erkennbare Artworks | Nein | Werden nicht für eine echte Aufnahme gehalten |
| Beauty-Filter, Farbkorrektur, Retusche | Nein | Übliche Bearbeitung ohne Änderung der Aussage |
| Beitragstexte | In der Regel nein | Nur bei Themen von öffentlichem Interesse – und nicht, wenn ein Mensch redaktionell geprüft hat |
Drei Regeln fürs Social-Media-Team
Barrierefreiheit mitdenken. Den KI-Hinweis auch in den Alt-Text der Plattform schreiben, damit Screenreader ihn vorlesen. Das entspricht dem, was der Verhaltenskodex zu Alt-Text und ARIA-Labels empfiehlt.
Kunst und Satire kennen ihre eigene Regel. Erscheint ein fotorealistischer KI-Inhalt in einem erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Zusammenhang, genügt nach Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 3 ein angemessener, dezent eingebundener Hinweis. Ganz weglassen darf man ihn auch dort nicht.
Freigaben festhalten. Wer welchen Beitrag freigegeben hat und mit welchem Werkzeug er entstand – etwa in einem einfachen KI-Inventar.
Die Netzwerke im Einzelnen
Die Grundsätze aus Artikel 50 gelten überall gleich. Die Upload-Masken und die Stellen, an denen der Schalter sitzt, unterscheiden sich dagegen erheblich:
Häufige Fragen
Reicht der In-App-Schalter auf Instagram oder TikTok aus?
Nicht immer. Der Schalter der Plattform schützt Sie vor Drosselung oder Kontosperren durch die Plattform selbst, aber Artikel 50 fordert eine klar wahrnehmbare Information bei der ersten Betrachtung. Wenn das Plattform-Label in Menüs versteckt ist oder beim Teilen verloren geht, empfiehlt sich ein zusätzlicher Hinweis direkt im Inhalt oder in den ersten Zeilen des Beitragstexts.
Muss ich jeden KI-generierten Beitragstext auf LinkedIn oder X kennzeichnen?
Nein. Nach Artikel 50 Absatz 4 gilt die Pflicht für KI-Texte nur bei Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Zudem entfällt sie, wenn ein Mensch den Text vor dem Absenden redaktionell geprüft und die Verantwortung übernommen hat.
Was passiert, wenn ich KI-Inhalte auf Social Media nicht kennzeichne?
Zweierlei: Zum einen können die Plattformen Beiträge drosseln, löschen oder das Konto sperren. Zum anderen können Mitbewerber abmahnen oder Betroffene Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.
Gilt die Pflicht auch für Influencer und Creator?
Ja. Artikel 50 unterscheidet nicht zwischen großen Unternehmen, Agenturen oder einzelnen Creatorn. Wer als Betreiber Inhalte veröffentlicht, die die Merkmale eines Deepfakes erfüllen, muss sie kennzeichnen.
Erkennen die Plattformen KI-Inhalte auch von selbst?
Teilweise. TikTok, Meta und YouTube lesen Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard aus und setzen ihr Label auch ohne Ihre Angabe. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Die Daten gehen bei vielen Bearbeitungsschritten verloren, und ein fehlendes Label ist kein Beleg dafür, dass keine KI im Spiel war.
Quellen
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