Handbuch · Kapitel 5.5

KI-Inhalte auf LinkedIn: B2B, Personalfotos und Corporate Posts

Hinweis zu Plattform-Updates

Soziale Netzwerke passen die Benennungen und Pfade ihrer KI-Schalter regelmäßig an. Auch wenn Menüpunkte sich verschieben oder anders heißen: Die Betreiberpflicht aus Artikel 50 bleibt davon unberührt.

Auf LinkedIn steht die berufliche Glaubwürdigkeit im Mittelpunkt – die des Unternehmens wie die der einzelnen Person. Wer dort Fachbeiträge veröffentlicht, Mitarbeiterporträts zeigt oder Unternehmensinhalte ausspielt, trifft auf eine Besonderheit: LinkedIn wertet eingebettete Herkunftsdaten automatisch aus und setzt ein CR-Badge.

Das CR-Badge

Anders als Netzwerke mit einem Schalter beim Hochladen liest LinkedIn die Content Credentials direkt aus der Datei:

Das Zeichen am Bild. Trägt ein Visual Herkunftsdaten aus Werkzeugen wie Adobe Firefly, Photoshop, DALL·E oder Midjourney, setzt LinkedIn ein kleines CR an das Bild.

Das Info-Fenster. Ein Klick darauf öffnet die Herkunftsangaben: welches Werkzeug im Spiel war, wann die Datei entstand und wer die Angabe signiert hat.

Die entscheidende Grenze

Das CR-Badge erscheint nur, wenn die Datei Herkunftsdaten trägt. LinkedIn erkennt selbst nichts – es liest nur aus, was das erzeugende Werkzeug hineingeschrieben hat.

Damit fehlt es in genau den Fällen, die kritisch sind: nach einem Export ohne C2PA-Unterstützung, nach dem Zuschneiden in einem Web-Werkzeug oder wenn jemand die Daten bewusst entfernt. Kein Badge ist deshalb kein Beleg dafür, dass keine KI im Spiel war – und keine erfüllte Pflicht.

Die drei Fälle im B2B-Alltag

Personalfotos

Der verbreitetste Fallstrick. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

Ein vollständig generiertes Porträt einer nicht existierenden Person, das als Ansprechpartner oder Fachkraft auftritt, erfüllt die Merkmale aus Erwägungsgrund 134 – und verstößt ohne Offenlegung zusätzlich gegen das Lauterkeitsrecht. Das ist der eindeutige Fall.

Ein echtes Foto mit erweitertem Hintergrund ist der häufigere. Viele Bildwerkzeuge schreiben dabei Herkunftsdaten mit, sodass LinkedIn das Badge setzt – die inhaltliche Frage bleibt aber die aus Deepfake, KI-generiert, KI-bearbeitet: Ändert die Bearbeitung die Aussage des Bildes?

Fachbeiträge und Textentwürfe

Auf LinkedIn entstehen viele Beiträge mit Unterstützung von Sprachmodellen. Wird ein Entwurf vor der Veröffentlichung fachlich geprüft, überarbeitet und verantwortet, greift die Ausnahme aus Artikel 50 Absatz 4. Ein Zusatz wie „Dieser Beitrag wurde mit KI geschrieben” ist dann nicht verlangt.

Und selbst ohne diese Prüfung greift die Textpflicht nur bei Themen von öffentlichem Interesse – ein Fachbeitrag über das eigene Produkt fällt in aller Regel nicht darunter.

Infografiken und Diagramme

Symbolische Grafiken, Ablaufdiagramme und Charts in Karussell-Beiträgen sind keine Deepfakes: Sie werden sofort als Darstellung erkannt und nicht für eine Aufnahme gehalten.

Was Corporate-Accounts zusätzlich tun sollten

Herkunftsdaten erhalten. Die Bildwerkzeuge so einstellen, dass die Content Credentials beim Export bestehen bleiben – dann setzt LinkedIn das Badge von selbst.

Eigener Hinweis im Beitragstext. Bei fotorealistischen Darstellungen und allem, was nach Testimonial aussieht, gehört ein kurzer Hinweis in die ersten zwei Zeilen – vor den Umbruch „mehr anzeigen”. Der überlebt auch das Teilen und den Screenshot.

Kurz vor dem Veröffentlichen

Andere Netzwerke

Die Pflicht ist überall dieselbe, die Upload-Maske nicht. Wer mehrere Kanäle bespielt, findet hier den passenden Weg:

Häufige Fragen

Was bedeutet das kleine „CR“-Symbol auf meinen LinkedIn-Bildern?

CR steht für Content Credentials nach dem C2PA-Standard. LinkedIn liest die eingebetteten Herkunftsdaten Ihrer Bilddatei aus und zeigt auf Klick, mit welchem Werkzeug und wann das Bild erstellt oder bearbeitet wurde.

Muss ich mit KI geschriebene LinkedIn-Beiträge kennzeichnen?

Nein, solange ein Mensch den Text vor dem Veröffentlichen geprüft und die redaktionelle Verantwortung übernommen hat. Die Pflicht für Texte entfällt in diesem Fall nach Artikel 50 Absatz 4 – und sie greift ohnehin nur bei Themen von öffentlichem Interesse.

Dürfen wir KI-generierte Mitarbeiterporträts auf LinkedIn nutzen?

Nur mit klarer Offenlegung. Ein synthetisches Gesicht darf nicht als angeblich echter Mitarbeiter oder realer Ansprechpartner auftreten – das verstößt gegen Artikel 50 und gegen das Lauterkeitsrecht.

Reicht das CR-Badge allein für Artikel 50 aus?

Nein. Das Badge erscheint nur, wenn die Datei Herkunftsdaten trägt – und die gehen bei vielen Bearbeitungs- und Exportschritten verloren. Bei fotorealistischen Deepfakes gehört ein eigener Hinweis in die ersten Zeilen des Beitragstexts.

Quellen

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AI modified – EU-PiktogrammDieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.
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