Warum KI-Kennzeichnung richtig und wichtig ist
Stand: 5. August 2026
Vorbemerkung: Die vorangegangenen acht Kapitel geben wieder, was in der Verordnung, im Verhaltenskodex und in benannten Fachquellen steht. Dieses Kapitel tut das nicht. Es ist unsere Position, und wir haben es ans Ende gestellt, damit klar bleibt, wo die Wiedergabe aufhört und die Meinung anfängt.
Der Ausgangspunkt
Über die Kennzeichnungspflicht wird meistens als Belastung gesprochen. Noch eine Vorschrift, noch ein Aufwand, noch etwas, das man falsch machen kann.
Wir sehen das anders und zwar nicht, weil wir ein Werkzeug dafür bauen, sondern weil wir das Werkzeug bauen, weil wir es so sehen.
Was die Zahlen sagen
Bevor es um unsere Position geht, kurz die belegbare Ausgangslage.
In einer Eurobarometer-Sonderumfrage der EU-Kommission von Februar und März 2026 halten 87 Prozent der Befragten Online-Manipulation für eine Bedrohung der Demokratie; die Kommission nennt dabei ausdrücklich Desinformation, Deepfakes, KI-generierte Inhalte und Einflussnahme aus dem Ausland. 53 Prozent fühlen sich von Fake News und Desinformation persönlich betroffen. 80 Prozent finden, die KI-Entwicklung sollte sorgfältig reguliert werden, auch wenn das Einschränkungen für Entwickler bedeutet.
Gleichzeitig ist die Technologie im Alltag angekommen: Etwa vier von zehn Menschen in der EU nutzen generative KI mindestens einmal pro Woche, und von diesen berichten fast sieben von zehn, dass ihre Nutzung im vergangenen Jahr zugenommen hat.
Diese Zahlen belegen, dass die Sorge verbreitet ist und die Nutzung wächst. Sie belegen nicht, dass Kennzeichnung die Sorge auflöst. Das ist eine andere Frage, und dazu kommen wir weiter unten.
Was auf dem Spiel steht
Die Fähigkeit, ein Bild anzusehen und ihm zu glauben, ist keine Selbstverständ- lichkeit. Sie ist ein kulturelles Übereinkommen, das ungefähr 180 Jahre alt ist und auf einer technischen Voraussetzung beruhte: Eine Fotografie herzustellen, die etwas zeigt, das es nicht gab, war aufwendig.
Diese Voraussetzung ist weg. Nicht schrittweise, sondern innerhalb von etwa drei Jahren.
Das Problem ist dabei nicht die einzelne Fälschung. Fälschungen gab es immer. Das Problem ist, was passiert, wenn alles gefälscht sein könnte: Dann verliert nicht nur das Falsche seine Wirkung, sondern auch das Echte. Wer nichts mehr glauben muss, kann alles bestreiten, auch das, was tatsächlich passiert ist.
Kennzeichnung löst das nicht. Aber sie hält die Unterscheidung am Leben, um die es geht.
Die Gegenargumente, ernst genommen
Es gibt gute Einwände. Vier davon halten wir für ernsthaft.
„Kennzeichnung nutzt nur den Ehrlichen.” Stimmt. Wer täuschen will, kennzeichnet nicht. Nur ist das bei jeder Transparenzregel so, Zutatenlisten halten auch niemanden davon ab, zu lügen. Der Nutzen liegt nicht darin, Täuschung zu verhindern, sondern darin, ehrliches Verhalten sichtbar und damit erwartbar zu machen. Wenn Kennzeichnung normal wird, wird ihr Fehlen auffällig.
„Ein Label sagt nichts über Qualität oder Wahrheit.” Auch richtig. Ein KI-generiertes Bild kann korrekt sein, ein Foto kann in die Irre führen. Das Label sagt nur, wie etwas entstanden ist. Wir halten das trotzdem für wertvoll, weil Herkunft eine der wenigen Informationen ist, die man objektiv angeben kann.
„Es entwertet die Kennzeichnung, wenn alles gekennzeichnet wird.” Der stärkste Einwand, und er ist der Grund, warum wir vor pauschalen Labels warnen. Wenn unter jedem Icon-Set und jedem Hintergrundmuster „KI-generiert” steht, lernen Leute, den Hinweis zu übersehen. Genau deshalb ist die enge Fassung des Artikels 50 keine Lücke, sondern richtig konstruiert.
„Das ist bürokratischer Aufwand ohne Nutzen.” Hier sind wir am wenigsten einverstanden. Der Aufwand entsteht überwiegend einmalig, beim ersten Durchgang durch den Bestand. Und er produziert nebenbei etwas, das die meisten Websites ohnehin nicht haben: eine Übersicht darüber, was da eigentlich liegt.
Was uns wichtiger ist als das Gesetz
Wir würden das Argument auch ohne Verordnung machen, und zwar aus einem Grund, der wenig mit Compliance zu tun hat.
Wer Inhalte veröffentlicht, hat ein Verhältnis zu den Leuten, die sie ansehen. Dieses Verhältnis funktioniert über eine unausgesprochene Zusage: Was hier steht, ist so gemeint. Ein täuschend echtes Bild, das keines ist, bricht diese Zusage, auch wenn niemand es merkt, und auch wenn es rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Kennzeichnung ist deshalb weniger eine Vorschrift als eine Höflichkeit. Sie kostet fast nichts und sagt: Ich nehme Sie ernst genug, Ihnen zu sagen, was Sie gerade sehen.
Was wir nicht behaupten
Damit dieses Kapitel nicht in das kippt, was es kritisiert:
Wir wissen nicht, ob Kennzeichnung das Vertrauen in Medien messbar erhöht. Die oben genannten Zahlen zeigen, dass die Sorge groß ist und dass eine Mehrheit Regulierung befürwortet. Sie zeigen nicht, dass Hinweise auf KI-Herkunft tatsächlich wirken. Uns ist dazu keine belastbare Untersuchung bekannt.
Die EU-Kommission berichtet lediglich, dass ihre Icons in Nutzertests besser abschnitten, wenn sie von einer Textbeschriftung begleitet wurden. Das ist eine Aussage über Verständlichkeit, nicht über Vertrauen.
Wir wissen auch nicht, ob sich die Regelung in der jetzigen Form bewährt. Sie gilt seit wenigen Tagen. Die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 liegen bisher nur im Entwurf vor.
Und wir haben ein wirtschaftliches Interesse an dem Thema. Das ändert nichts an den Argumenten, aber es gehört dazugesagt.
Wie wir es selbst halten
Die Beiträge in diesem Buch sind mit Unterstützung von KI entstanden und redaktionell geprüft. Wir schreiben das unter jeden Text.
Nach Artikel 50 Absatz 4 müssten wir das streng genommen nicht: Die Pflicht für veröffentlichten Text entfällt, wenn eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Beides ist bei uns der Fall.
Wir tun es trotzdem. Es wäre schwer erträglich, ein Buch über Transparenz zu schreiben und beim eigenen Text die Ausnahme zu nutzen.
Dieses Kapitel gibt unsere Position wieder und ist keine Wiedergabe von Rechtsquellen. Es ist keine Rechtsberatung.
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.
Quellen
- Artikel 50 KI-Verordnung, AI Act Service Desk der EU-Kommission
- EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, EU-Kommission
- Bericht über den Stand der digitalen Dekade 2026, Pressemitteilung IP/26/1366, Europäische Kommission, 17. Juni 2026