Nützliche Links zur KI-Verordnung
Dieses Handbuch stützt sich durchgehend auf öffentlich zugängliche Quellen. Sie stehen jeweils am Ende der Kapitel. Im Folgenden haben wir zusammengefasst, was wir für die nützlichsten Anlaufstellen halten – nach Themen geordnet, damit sich einzelne Fragen schneller nachschlagen lassen.
Die Auswahl ist eine Empfehlung, keine Vollständigkeit. Aufgenommen ist, womit wir selbst arbeiten.
Der Verordnungstext
Wer eine Aussage überprüfen will, sollte im Zweifel hier nachsehen und nicht in einer Zusammenfassung:
- Verordnung (EU) 2024/1689, amtliche Fassung – der vollständige Text bei EUR-Lex
- Artikel 50: Transparenzpflichten – die zentrale Vorschrift dieses Handbuchs
- Erwägungsgrund 134 – beschreibt, was mit Deepfakes gemeint ist
- Artikel 99: Sanktionen – die Bußgeldrahmen und die KMU-Regelungen
- Artikel 4: KI-Kompetenz – gilt für jeden Betreiber, der KI-Systeme einsetzt
- Artikel 12: Aufzeichnungspflichten – betrifft Hochrisiko-Systeme, nicht Artikel 50
- Artikel 26: Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-Systemen
Behörden und Aufsicht
- KI Service Desk der Bundesnetzagentur – zentrale Anlauf- und Marktüberwachungsbehörde
- Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur – das offizielle Portal zur Einreichung von Verstößen
- Marktüberwachung KI-Verordnung (BNetzA)
- KI-Kompetenz (BNetzA) – Hinweise der Behörde zu Artikel 4
- Nationale Ressourcen anderer EU-Mitgliedstaaten – Ansprechpartner außerhalb Deutschlands
Symbole und EU-Verhaltenskodex
- EU-Icons zur KI-Kennzeichnung – die drei offiziellen Symbole samt Download und Nutzungshinweisen
- Verhaltenskodex zur Transparenz – konkrete Platzierungsvorgaben (Code of Practice)
- Den Verhaltenskodex unterzeichnen – Teilnahmeverfahren für Betreiber
Werkzeuge zur Einordnung
Es gibt verschiedene Prüfhilfen für unterschiedliche Fragestellungen:
- Unser Kennzeichnungs-Check – wenige Fragen zu einzelnen Medien: Muss ein bestimmtes Bild oder Video nach Artikel 50 gekennzeichnet werden?
- Risk Navigator (TÜV) – ordnet gesamte KI-Systeme in die Risikoklassen des AI Act ein
- Compliance Checker (AI Act Explorer) – Systemprüfung mit Querverweisen zum Verordnungstext
- AI Act Explorer – durchsuchbare Fassung der Verordnung
Der Kennzeichnungs-Check beantwortet eine konkrete Frage: Müssen Ihre Medien auf der Website oder auf Social Media nach Artikel 50 gekennzeichnet werden?
Wer wissen muss, ob ein eingesetztes KI-System als Hochrisiko-Anwendung gilt – etwa beim Einsatz in kritischen Infrastrukturen oder im HR-Bereich –, ist beim Risk Navigator des TÜV oder beim AI Act Explorer richtig.
Herkunft und Metadaten-Technik
- C2PA-Spezifikation (Version 2.4) – Standard für Herkunftsangaben und Content Credentials
- IPTC digitalSourceType Vokabular – Standard für maschinenlesbares Markup (Schema.org und JSON-LD)
- C2PA und SynthID bei OpenAI – Dokumentation zu eingebetteten Herkunftssignalen
- Grenzen des C2PA-Standards (Truescreen) – warum fehlende Manifeste kein Beleg für Echtheit sind
Rechtliche Einordnungen und Analysen
- Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung (IHK Köln)
- Leitfaden KI-Inhalte kennzeichnen (Mittelstand-Digital Zentrum Berlin)
- Art. 50 AI Act: Kennzeichnungspflicht (Kanzlei Lausen) – Analysen zu Altbeständen und redaktioneller Verantwortung
- KI-Kennzeichnungspflicht (Prigge Recht) – Schwerpunkte Produktfotografie und Persönlichkeitsrechte
- Müssen alte KI-Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden? (Beyer Rechtsanwälte)
- KI-Transparenz und Lauterkeitsrecht (Datenschutz-Generator) – zivilrechtliche Risiken und UWG-Schnittstellen
- Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (IT-Recht Kanzlei) – Hinweise zu Abmahnrisiken im Online-Handel
Zahlen und Studien
- Special Eurobarometer zur Digitalen Dekade 2026 – die Umfragewerte zu Online-Manipulation und KI-Regulierung
- Bericht über den Stand der digitalen Dekade (Europäische Kommission) – Nutzungszahlen zu generativer KI in der EU
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Häufige Fragen
Wo finde ich den amtlichen Text der KI-Verordnung?
Die amtliche Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 steht bei EUR-Lex. Für einzelne Artikel ist der AI Act Service Desk der EU-Kommission bequemer, weil er nach Artikeln und Erwägungsgründen strukturiert ist.
An welche Behörde wende ich mich in Deutschland?
An die Bundesnetzagentur. Sie ist die zentrale Marktüberwachungsbehörde, betreibt einen Service-Desk für Unternehmen und nimmt Beschwerden über ein Online-Formular entgegen.
Gibt es kostenlose Werkzeuge zur ersten Einordnung?
Ja. Für die Frage, ob Ihre Medien gekennzeichnet werden müssen, nutzen Sie unseren Kennzeichnungs-Check. Für die Einordnung ganzer KI-Systeme in Risikoklassen eignen sich der Risk Navigator des TÜV und der Compliance Checker des AI Act Explorers.
Wie lässt sich die Erfassung auf der eigenen Website automatisieren?
Die wirklich.ai App übernimmt die automatisierbaren Schritte: Medien auf der Domain scannen, Herkunftssignale auslesen, Hinweise regelkonform ausspielen und jede Entscheidung im Transparenz-Protokoll dokumentieren.
Dieser Beitrag gibt den Verordnungstext und benannte Quellen wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.
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